• Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inanspruchnah-
me der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
• Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der Inan-
spruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
• Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch beträgt
mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht erfolgten Storno
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
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NO
31