Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
in einem ordnungsgemäßen Zustand sind
(z.B. nach BGV A3). Zur Sicherstellung
der Betriebssicherheit des Geräts ist die
regelmäßige Überprüfung erforderlich.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen
6.5
Gewährleistungsansprüche
Dem Käufer stehen während einer
Gewährleistungsfrist von 12 Monaten
ab Gefahrübergang die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
Zunächst ist dem Verkäufer stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu gewähren.
Keine Gewähr wird geleistet:
• Für sämtliche Teile die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen. Hierzu gehören
u. A. Milchbehälter, milchführende
Teile, Dichtungen sowie die Tür mit
Türdichtung.
• Für Mängel, die auf Witterungseinflüsse,
chemische, physikalische,
elektrochemische oder elektrische
Einflüsse beruhen, sofern sie nicht
auf ein Verschulden der WMF
zurückzuführen sind.
• Für Mängel, die durch Nichtbefolgen
der Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des Geräts
(z.B. Betriebsanleitung und
Wartungsanweisungen) entstehen.
Betriebsanleitung WMF Cooler
Gewährleistung
der Wartung der Kaffeemaschine, die
gemeinsam mit dem Beistellgerät betrieben
wird, durch den WMF Service oder durch
von WMF autorisiertem Servicepersonal
durchgeführt.
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen
und Wartungshäufigkeit sind zu beachten.
Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen Folgeschäden, sind - soweit
gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Sachmängel sind gegenüber dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich zu rügen.
• Für Mängel, die durch das
Nichtverwenden von WMF
Originalersatzteilen oder fehlerhafte
Montage durch den Käufer oder Dritte
oder durch fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung entstehen.
• Für Folgen unsachgemäßer
und ohne unsere Einwilligung
vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Käufers
oder Dritter.
• Für Mängel, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung entstehen.
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