INHALTSVERZEICHNIS
5. WARTUNG ....................................................................... 26
6. LAGERUNG...................................................................... 26
LESEN SIE VOR INBETRIEBNAHME DES GERÄTES DIE GEBRAUCHS- UND
SICHERHEITSHINWEISE.
BITTE BEWAHREN SIE DIE GEBRAUCHS- UND SICHERHEITSHINWEISE AUF, DAMIT SIE
WARNUNG
AUCH SPÄTER EINGESEHEN WERDEN KÖNNEN.
1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
WARNUNG
UM SCHWERE VERLETZUNGEN UND
SACHBESCHÄDIGUNG ZU VERMEIDEN.
VOR GEBRAUCH DES GERÄTES LESEN
SIE BITTE DIE
„SICHERHEITSVORSCHRIFTEN" GENAU
DURCH. WENN DIESE WARNHINWEISE
NICHT BEACHTET WERDEN, KÖNNEN
SCHWERE ODER SOGAR TÖDLICHE
VERLETZUNGEN DIE FOLGE SEIN.
DEUTSCH
BETRIEBSANLEITUNG
15
VORSICHTSMASSNAHMEN VOR DEM
GEBRAUCH DES GERÄTES
1. SCHUTZBRILLE TRAGEN
Eine Gefahr für die Augen könnte bestehen durch
wegblasenden Staub, durch die
herausströmende Luft, oder durch wegfliegende
Befestiger aufgrund von nicht fachgerechter
Handhabung. Deshalb muss bei jedem Gebrauch
eine Schutzbrille getragen werden.
Der Arbeitgeber und/oder Anwender muss
sicherstellen, dass richtiger Augenschutz
getragen wird. Die Augenschutzausrüstung muss
den Anforderungen der Ratsrichtlinie 89/686/
EWG vom 21. Dez. 1989 (des American National
Standards Institute, ANSI Z87.1) für sowohl
vorderen als auch seitlichen Schutz entsprechen.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die
Vorschriften zum Augenschutz von allen Benutzers
des Werkzeugs sowie allen im Arbeitsbereich
befindlichen Personen befolgt werden.