Batterien sind Sondermüll und müssen als solche entsorgt werden. Soll das Gerät entsorgt werden, muss
zuerst die Batterie entnommen werden. Die leere Batterie können Sie fachgerecht im Elektrofachhandel in
den dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgen.
Achten Sie beim Einlegen der Batterie auf die richtige Polung.
Lassen Sie Batterien nicht offen herumliegen, es besteht die Gefahr, dass diese von Kindern oder
Haustieren verschluckt werden. Suchen Sie im Falle eines Verschluckens sofort einen Arzt auf!
Ausgelaufene oder beschädigte Batterien können bei Berührung mit der Haut Verätzungen verursachen,
benutzen Sie deshalb in diesem Fall geeignete Schutzhandschuhe.
Achten Sie darauf, dass die Batterien nicht kurzgeschlossen, nicht ins Feuer geworfen und nicht aufgeladen
werden können. Es besteht Explosionsgefahr.
GERÄTEBESCHREIBUNG
Features
High Power LED RGB Outdoor Spot!
• Steuerung über optionale IR-Fernsteuerung oder jeden handelsüblichen 512-DMX-Controller möglich
• Funktionen: statische Farben, automatischer Farbwechsel, 9 interne Programme, Strobeeffekt,
Master/Slave
• Ideale LED-Leuchte für den Außenbereich
• Arretiermöglichkeit am Haltebügel
• Perfekt an öffentlichen Plätzen und vor Gebäuden
• 145 High Power 10mm LEDs
• Vorteile der High Power LED-Technologie: extrem hell, extrem lange Lebensdauer, niedriger
Gesamtanschlusswert, quasi wartungsfrei
• Anschlussfertig mit Netzanschlussleitung und Schutzkontaktstecker
• Abstrahlwinkel der LEDs in 20° oder in 40° erhältlich
INSTALLATION
Überkopfmontage
Die Aufhängevorrichtungen des Projektors muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang
ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
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