3.3.1 Informationen zur Batteriekapazität und zur Entladerate
Die Kapazität einer Batterie wird in Amperestunden (Ah) gemessen. Eine
Blei-Säure-Batterie, die z. B. 20 Stunden lang einen Strom mit 5A liefern
kann, hat eine Nennkapazität von C
= 100Ah (5 x 20 = 100).
20
Wenn dieselbe 100Ah Batterie in zwei Stunden vollständig entladen wird,
liefert sie möglicherweise nur noch C
= 56Ah (wegen der höheren
2
Entladerate).
Der BMV berücksichtigt dieses Phänomen mithilfe der Peukert-Formel:
siehe Punkt 5.1.
3.3.2 Informationen zum Ladewirkungsgrad (CEF)
Der Ladewirkungsgrad einer Blei-Säure-Batterie liegt bei fast 100%
solange keine Gaserzeugung stattfindet. Gasbildung bedeutet, dass ein
Teil des Ladestroms nicht in chemische Energie umgewandelt wird, die
dann wiederum in den Batterieplatten gespeichert wird, sondern dass
dieser dazu verwendet wird, Wasser in Sauerstoff und Wasserstoffgas
(hochexplosiv!) zu spalten. Die in den Platten gespeicherten
"Amperestunden" können bei der nächsten Entladung wieder
zurückgeholt werden, die "Amperestunden", die zur Spaltung des
Wassers verwendet wurden, sind jedoch verloren.
Die Gasbildung lässt sich bei Flüssigkeitselektrolyt-Batterien leicht
beobachten. Bitte beachten Sie, dass das "nur Sauerstoff"-Ende der
Ladephase von verschlossenen (VRLA) GEL und AGM-Batterien ebenso
zu einem verringerten Ladewirkungsgrad führt.
Ein Ladewirkungsgrad von 95% bedeutet, dass auf die Batterie 10Ah
übertragen werden müssen, um 9,5Ah tatsächlich in der Batterie zu
speichern. Der Ladewirkungsgrad einer Batterie ist abhängig vom
Batterietyp, ihrem Alter und ihrer Verwendung.
Der BMV berücksichtigt dieses Phänomen mithilfe des
Ladewirkungsgrades (CEF): Siehe Punkt 4.2.2., Einstellung Nummer 06.
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