Anleitung_H_BW_400_SPK7_1__ 25.08.14 09:37 Seite 8
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Achtung!
Beim Benutzen von Geräten müssen einige
Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, um
Verletzungen und Schäden zu verhindern. Lesen Sie
diese Bedienungsanleitung / Sicherheitshinweise
deshalb sorgfältig durch. Bewahren Sie diese gut
auf, damit Ihnen die Informationen jederzeit zur
Verfügung stehen. Falls Sie das Gerät an andere
Personen übergeben sollten, händigen Sie diese
Bedienungsanleitung / Sicherheitshinweise bitte mit
aus. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder
Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Anleitung
und den Sicherheitshinweisen entstehen.
1. Gerätebeschreibung (Abb. 1)
1
Motor
2
Sägeblattabdeckung feststehend
3
Sägeblattabdeckung beweglich
4
Sägeblatt
5
Rahmen
6
Zuführwippe
7
Schalter- Stecker Kombination
8
Handgriff
9
Längenanschlag
10 Wippenverlängerung
2. Lieferumfang
Brennholz Wippsäge
n
HM-Sägeblatt
n
Werkzeug für Sägeblattwechsel
n
Original-Betriebsanleitung
n
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Brennholz-Wippsäge dient zum Querschneiden
von Brennholz in den zulässigen Abmessungen
(siehe technische Daten) in einer zum Sägeblatt
schwenkbaren Zuführwippe. Dieses Gerät ist nur zur
Verwendung im Freien und für die Bedienung durch
eine Person bestimmt. Weitere Personen müssen
während des Betriebs ausreichend Abstand zu dem
Gerät halten.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden.
Jede weitere darüber hinausgehende Verwendung
ist nicht bestimmungsgemäß. Für daraus hervor-
gehende Schäden oder Verletzungen aller Art haftet
der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
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Es dürfen nur für die Maschine geeignete Säge-
blätter (HM- oder CV-Sägeblätter) verwendet wer-
den. Die Verwendung von HSS-Sägeblättern und
Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung
ist auch die Beachtung der Sicherheitshinweise,
sowie der Montageanleitung und Betriebshinweise in
der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche
Gefahren unterrichtet sein. Darüber hinaus sind die
geltenden Unfallverhütungsvorschriften genauestens
einzuhalten. Sonstige allgemeine Regeln in arbeits-
medizinischen und sicherheitstechnischen Bereichen
sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können
bestimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig
ausgeräumt werden. Bedingt durch Konstruktion und
Aufbau der Maschine können folgende Risiken
auftreten:
Berührung des Sägeblattes im nicht abge-
n
deckten Sägebereich.
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittver-
n
letzung)
Rückschlag von Werkstücken und Werkstück-
n
teilen.
Sägeblattbrüche.
n
Herausschleudern von fehlerhaften Teilen des
n
Sägeblattes.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
n
Gehörschutzes.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung ver-
wendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus hervorgerufene Schäden oder Verlet-
zungen aller Art haftet der Benutzer/Bediener und
nicht der Hersteller.