3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen
Der Unternehmer/Anwender hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltungsarbeiten und die
Prüfungen von Atemschutzgeräten nach dieser Benutzerinformation (Bedienungsanleitung)
ausgeführt werden (siehe auch BGR 190, Benutzung von Atemschutzgeräten).
Schweißerschutz-
schirm
Gebläseeinheit
einschließlich
Komponenten
Beachten Sie auch die Anweisungen unter Abschnitt 2.2 „Kontrollen vor dem Gebrauch".
Ein neues Partikelfilter darf bei Überschreitung der maximalen Lagerfrist nicht mehr verwendet
werden (siehe Pkt. 1.5 „Kennzeichnungen")!
Art der durchzu-
führenden Arbeiten
Reinigung
Desinfektion
Sichtprüfung auf
Beschädigungen
Reinigung
Sichtprüfung auf
Beschädigungen
Funktionsprüfung
Vor dem
Nach dem
Gebrauch
Gebrauch
Ja
(Empfehlung,
abhängig vom
Verschmutzungs-
grad)
Ja
(Empfehlung,
aus hygenischen
Gründen)
Ja
Ja
(Empfehlung,
abhängig vom
Verschmutzungs-
grad)
Ja
Ja
DE
Halb-
jährlich
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
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