Sicherheit
2.5
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
•
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften gelesen und
verstanden haben.
•
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
•
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
2.6
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
2.7
Unfallschutz
•
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
•
Vorsicht bei Gewitter!
•
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen oder verschmutzten Baustoffen.
•
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.8
Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1
Allgemeines
•
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
•
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
•
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
•
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
•
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
•
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
•
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
5310.0284
•
Schutzkleidung
•
Schutzhandschuhe
•
Sicherheitsschuhe
V8
6 / 25
DE