7 KAPITEL – AUFBAU
Um Unfälle oder Schäden an der Hebebühne zu vermeiden, dürfen diese
Arbeiten nur von ausgebildetem und autorisiertem Fachpersonal vorgenommen
werden.
Vor Ausführung dieser Arbeiten , die mitgelieferten Sicherheitsholz zwischen die
Hubscheren und den Grundkörper einlegen (siehe Bild 15).
Bevor man irgendwelche Arbeit an der Bühne vorgenommen wird, zuerst das
Hydrauliksystem mit Öl füllen.
Bild 15 – SICHERUNGSKLOTZ
VORBEREITENDE MAßNAHMEN
7.1
AUFSTELLORT
Die Hebebühne ist nur für den Einsatz an einem überdachten und geschützten Aufstellplatz
geeignet.
Der Aufstellplatz darf sich nicht neben Waschanlagen, Lackierereien oder Räumen, in denen mit
lösungsmittelhaltigen Materialien gearbeitet wird, befinden. Die Aufstellung in der Nähe von
explosionsgefährdeten Räumen ist strengstens verboten. Bei der Wahl des Aufstellortes sind die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (VBG 14 und Arbeitsstättenverordnung - Gestaltung von
Arbeitplätzen) wie Mindestabstände zu Wänden bzw. anderen Geräten, Fluchtwege usw. zu
beachten.
7.2
BELEUCHTUNG
Die Beleuchtung muss entsprechend den gültigen Vorschriften am Aufstellort vorgenommen
werden. Alle Bereiche um die Hebebühne müssen ausreichend und gleichmäßig beleuchtet sein.
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