4.3
Umwelt
Gefahr
Umwelt
4.4
Hersteller des
Produkts
Hersteller von nicht
Leica Geosystems
Fremdzubehör
Betreiber
Warnung
4.5
EULA Bedingungen
20
Einsatzgrenzen
Einsatz in dauernd für Menschen bewohnbarer Atmosphäre geeignet,
nicht einsetzbar in aggressiver oder explosiver Umgebung.
Lokale Sicherheitsbehörde und Sicherheitsverantwortliche sind durch
den Betreiber zu kontaktieren, bevor in gefährdeter Umgebung, in der
Nähe von elektrischen Anlagen oder ähnlichen Situationen gearbeitet
wird.
Ladegerät:
Nur verwendbar in trockener Umgebung und nicht unter widrigen
Bedingungen.
Verantwortungsbereiche
Leica Geosystems AG, CH-9435 Heerbrugg, kurz Leica Geosystems, ist
verantwortlich für die sicherheitstechnisch einwandfreie Lieferung des
Produkts inklusive Gebrauchsanweisung und Originalzubehör.
Hersteller von nicht Leica Geosystems Fremdzubehör für das Produkt
sind verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und Kommunikation
von Sicherheitskonzepten für ihre Produkte und deren Wirkung in
Kombination mit dem Leica Geosystems Produkt.
Für den Betreiber gelten folgende Pflichten:
•
Er versteht die Schutzinformationen auf dem Produkt und die
Instruktionen in der Gebrauchsanweisung.
•
Er kennt die ortsüblichen, betrieblichen Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften.
•
Er benachrichtigt Leica Geosystems, sobald am Produkt und in
dessen Anwendung Sicherheitsmängel auftreten.
•
Er stellt sicher, dass länderspezifische Gesetze, Vorschriften und
Konditionen zur Verwendung von Funksendern eingehalten werden.
Der Betreiber ist verantwortlich für die bestimmungsgemässe
Verwendung des Produkts, den Einsatz seiner Mitarbeiter, deren
Instruktion und die Betriebssicherheit des Produkts.
End Benutzer Lizenzvertrag
(End User Licence Agreement) EULA
Der Leica Geosystems DX10 umfasst Software Lizenzen von einer
Partnergesellschaft der Microsoft Corporation. Zur Dokumentation für
dieses Gerät gehört ein End-Benutzer Lizenzvertrag (EULA) für diese
Software. Durch Verwendung des Geräts akzeptieren Sie diese EULA
Bedingungen.
DX10