Kehrsaugmaschine
AKS 80|BM 108
die dafür vorgesehene Gewindebohrung im Trittbrett einschrauben. Dazu muss vorher die Motorabdeckung entfernt werden
(Detail 7 in Abb. 4). Alle drei Zuganker an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkten einhaken, diese sind mit A/B/C in
Abb. 1 bezeichnet, und mithilfe eines Gabelstaplers oder eines Laufkrans (mit für das Gewicht der Maschine ausreichender
Traglast) die Maschine von der Palette heben und sehr langsam auf dem Boden absetzen.
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DIE MASCHINE DARF ERST DANN ANGEHOBEN WERDEN, WENN ALLE DREI GURTE AN DEN
ENTSPRECHENDEN ANSCHLAGPUNKTEN EINGEHAKT SIND.
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2) Die entsprechenden Rampen für die Palette positionieren und mit den dafür vorgesehenen mitgelieferten Schrauben wie in
Abb. 2 gezeigt befestigen; um die Räder herum montierte Holzteile entfernen und die Feststellbremse Abb. 3 lösen, diese
dazu so drücken, dass der Sperrhebel herausspringt. Nun kann die Maschine auf die Rampe geschoben werden, dabei dürfen
sich keine Personen vor der Maschine befinden und das Ganze muss auf einer weiten ebenen Fläche erfolgen.
Nach dem Auspacken die Haken (Ringschrauben) entfernen und aufbewahren, und die seitlichen Bürsten rechts und links
montieren, wie im Abschnitt "Austausch seitliche Bürste" in Kapitel 13 erläutert.
WICHTIG: Alle Verpackungsabfälle müssen nach dem Auspacken durch den Betreiber gemäß den geltenden
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ORDNUNGSGEMÄSS MONTIERT SEIN; BEI DEFEKTEN ODER FEHLENDEN TEILEN DIE MASCHINE
NICHT IN BETRIEB NEHMEN UND SOFORT AN DEN HÄNDLER ODER DEN HERSTELLER WENDEN.
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ZULÄSSIGE BETRIEBSBEDINGUNGEN:
Die Kehrmaschinen der Serie AKS 80|BM 108 sind bestimmt zur Reinigung von Bearbeitungsrückständen, Staub, Schmutz im
Allgemeinen, allen ebenen, harten, nicht übermäßig unzusammenhängenden Flächen wie: Beton, Asphalt, Steinzeug, Keramik,
Holz, Blech, Marmor, Bodenbelägen aus Gummi oder Kunststoff im Allgemeinen, genoppt oder glatt, synthetische oder
kurzfaserige Teppichböden, in geschlossenen Räumen oder im Freien.
UNZULÄSSIGE BETRIEBSBEDINGUNGEN:
Die Kehrmaschinen der Serie AKS 80|BM 108 mit Standard-Steuergerät dürfen nicht auf Neigungen über 20% benutzt
werden.
Sie dürfen nicht in Umgebungen verwendet werden, in denen sich explosive oder entflammbare Stoffe befinden.
Sie dürfen nicht auf holprigen Flächen, Kiesflächen oder stark unzusammenhängenden Flächen verwendet werden.
Sie dürfen nicht zum Aufnehmen von Ölen, Giftstoffen und Chemikalien allgemein benutzt werden (wenn die Maschine in
Chemiewerken benutzt werden muss, ist beim Händler oder beim Hersteller eine Sondergenehmigung anzufordern).
Sie dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder benutzt werden.
Sie dürfen nicht bei ungenügender Beleuchtung benutzt werden, da sie keine eigene Beleuchtungsanlage aufweisen.
Sie dürfen nicht abgeschleppt werden, weder auf privaten Geländen noch auf öffentlichen Straßen oder Plätzen.
Sie dürfen nicht zum Räumen von Schnee eingesetzt werden, noch zum Waschen oder Entfetten von Flächen allgemein,
wenn diese nass oder sehr feucht sind.
Sie dürfen nicht in Spinnereien oder zum Aufnehmen von fadenförmigen Abfällen eingesetzt werden, da die Art des
aufzunehmenden Materials mit der Rotation der Bürsten unverträglich ist.
Sie dürfen in keiner Weise als Unterlage für Gegenstände oder als Plattform für Gegenstände oder Personen benutzt
werden.
Niemals zulassen, dass sich nicht autorisierte Personen in den Aktionsradius der Maschine begeben.
Keinerlei Änderungen vornehmen, wenn diese nicht vom Hersteller genehmigt wurden.
Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
DIE SCHUTZVORRICHTUNGEN DÜRFEN KEINE BESCHÄDIGUNGEN AUFWEISEN UND MÜSSEN
KAPITEL 4 – ZULÄSSIGE UMGEBUNGSBEDINGUNGEN
MIN. Betriebstemperatur:
MAX. Betriebstemperatur:
WICHTIG: Die Maschine nicht bei Temperaturen über +40°C (+104°F) einsetzen.
KAPITEL 5 – ZULÄSSIGE UND UNZULÄSSIGE BETRIEBSBEDINGUNGEN
- 20 °C
( -4 °F)
+ 38 °C
(+ 100,4 °F)
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