4. GARANTIELAUFZEIT
4.1 Die Garantiezeit beträgt 2 JAHRE (ZWEI) für alle anderen Originalteile, die im Pool-Bausatz enthalten sind.
Spezifische Garantie für die Pool-Folie: 2 Jahre für die Nähte und die Wasserdichtheit unter normalen Nutzungsbedingungen.
Die Garantie umfasst nicht: Risse, Risse, Brüche, Flecken (verursacht durch das Gießen von Behandlungsprodukten direkt
ins Wasser), Flecken, die mit dem Wachstum von Algen zusammenhängen, Flecken, die mit der Zersetzung von Fremdkörpern
in Kontakt mit der Auskleidung zusammenhängen, Flecken und Entfärbung durch die Wirkung von Oxidationsprodukten, Far-
berhaltung und Verschleiß durch Reibung des Materials auf verschiedenen Oberflächen.
4.2 Der Garantiezeitraum für die verschiedenen oben erwähnten Laufzeiten beginnt ab dem Datum des Produktkaufs, der
durch eine reguläre Rechnung nachzuweisen ist.
5. AUSSCHLUSS UND NICHTANWENDBARKEIT DER GARANTIE
5.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind ausdrücklich die folgenden Situationen:
a) Produkte aus zweiter Hand und/oder Ausstellungsprodukte;
b) Kosten, die aus Arbeiten resultieren, die für die Wiederherstellung und/oder die Reparatur des Produkts erforderlich sind;
c) jegliche Kosten für den Transport des zu reparierenden und/oder zu ersetzenden Produkts an einen beliebigen Ort sowie
jegliche Ausgaben für das Reparaturpersonal.
5.2 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen der Mangel nicht direkt GRE zuzuordnen ist, und insbesondere auf
solche Fälle, in denen der Mangel aufgrund folgender Umstände entstanden ist:
a) Während des Transports und/oder des Aufbaus entstandene Beschädigungen und/oder Bruchschäden (Kratzer, Dellen etc.);
b) Montage und/oder Aufbau verlief fehlerhaft oder wurde nicht gemäß den Anweisungen von GRE im entsprechenden Mon-
tagehandbuch ausgeführt;
c) unkorrekter oder unsachgemäßer Gebrauch oder Gebrauch erfolgte nicht gemäß den Anweisungen von GRE im entspre-
chenden Gebrauchs- und Wartungshandbuch bzw. für Zwecke, die nicht dem normalen Privatgebrauch entsprechen;
d) normale Abnutzung aufgrund des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs des Produkts;
e) Probleme aufgrund von Schmutz, Kalkablagerungen, Kratzern oder Abrieb, die während der Produktnutzung oder aufgrund
der direkten Aussetzung gegenüber atmosphärischen Bedingungen (direktes Sonnenlicht, übermäßige Hitze etc.) entstanden
sind oder durch ungeeignete Reinigungsprodukte verursacht wurden; Warnung: Die Schnitte auf der Sonnenliege sind cha-
rakteristisch für das Produkt. Sie stellen keinen Mangel dar; sie berechtigen daher nicht zu einem Garantieanspruch.
f) mangelnde, unzureichende oder unsachgemäße Wartung oder Wartung, die nicht gemäß den Anweisungen von GRE im
entsprechenden Handbuch und/oder nicht mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen Sorgfalt ausgeführt
wurde;
g) unangemessene und ungeeignete Nutzung des Produkts, eine Verschlechterung des Produkts aufgrund von Nachläs-
sigkeit, eine Abnutzung von Teilen aufgrund vorhandener Kalkablagerungen, Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheits-
maßnahmen, übermittelte Anfragen nach Ersatzteilen für die Produktwiederherstellung im Rahmen der Garantie sind nicht
bestimmbar; Warnung: Die Pumpe und ihre Teile, insbesondere das Laufrad in ihrem Inneren, können durch Kalkablagerungen,
Fremdkörper, übermäßige oder unzureichende Verwendung von chemischen Produkten beschädigt werden.
h) Beschädigungen des Produkts aufgrund von Frost oder der unangemessenen Nutzung von Chemikalien sind von dieser
Garantie ausgeschlossen;
i) Kosten für die Entleerung und Befüllung des Pools mit Wasser sowie für die chemische Reinigung des Wassers werden zu
keiner Zeit durch die vorliegende Garantie abgedeckt;
l) andere Ursachen, die nicht auf GRE zurückführbar sind, wie z. B. direkt durch den Verbraucher oder durch Dritte vorge-
nommene Reparaturen oder Modifikationen sowie Manipulation, chemische oder physikalische Angriffe, Stöße, Vandalismus,
Zweckentfremdung, etc.
m) die mögliche, mehr oder weniger hartnäckige, Schimmelbildung an der Pool-Folie, sei es aufgrund der besonderen Positio-
nierung des Produkts oder aufgrund von Witterungsverhältnissen, mangelnder Wartung oder Nichteinhaltung der Betriebs-
und Wartungsanweisungen, werden nicht durch die Garantie abgedeckt;
n) diese Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn Nicht-Originalteile und Nicht-Originalzubehör im Produkt eingebaut werden.
o) Mögliche Ausfälle durch Trockenlauf der Filtrationspumpe. Die Filtrationspumpe dieses Produkts kann niemals ohne Wasser
arbeiten. Diese Praxis kann die Pumpe selbst irreversibel beeinträchtigen und gibt keinen Anlass zu einem Garantieanspruch.
p) Warnung: Im Falle einer Fehlfunktion ist es verboten, die Kabel der elektrischen Komponenten durchzuschneiden. In diesem
Fall kann die Komponente selbst niemals von der Garantie abgedeckt werden.
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