VorBErEiTENDE maßNaHmEN
Die Hebebühne ist nur für den Einsatz an einem überdachten und geschützten Aufstell-
platz geeignet.
Der Aufstellplatz darf sich nicht neben Waschanlagen, Lackierereien oder Räumen, in
denen mit lösungsmittelhaltigen Materialien gearbeitet wird, befinden. Die Aufstellung
in der Nähe von explosionsgefährdeten Räumen ist strengstens verboten. Bei der Wahl
des Aufstellortes sind die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (VBG 14 und Arbeits-
stättenverordnung - Gestaltung von Arbeitplätzen) wie Mindestabstände zu Wänden bzw.
anderen Geräten, Fluchtwege usw. zu beachten.
Die Beleuchtung muß entsprechend den gültigen Vorschriften am Aufstellort vorgenommen
werden. Alle Bereiche um die Hebebühne müssen ausreichend und gleichmäßig beleuchtet
sein. Alle Bereiche der Hebevorrichtung müssen gleichmäßig und ausreichend beleuchtet
werden, damit die Durchführung der vom Handbuch vorgeschriebenen Einstellungs-
und Wartungsarbeiten gewährleistet ist. Schattenbereiche, Lichtspiegelungen und Blen-
dung müssen vermieden werden.
Die Hebebühne soll auf möglichst ebenem Boden ausreichender Festigkeit aufgestellt
werden. Die Aufstellfläche und das Fundament müssen für maximale Belastungswerte,
auch für ungünstige Betriebsbedingungen, ausgelegt sein. Im Falle einer Grubenins-
tallation muss die korrekte Bemessung der Grube (gemäß der mit dem Auftrag gesen-
deten Zeichnung) geprüft werden. Beim Aufstellen auf Etagendecken ist die zulässige
Deckenbelastung zu beachten.
7.4 montage der Hebebühne und aufstellen des Steuerpultes
DE - Betriebsanleitung
KaPiTEL 7 - aUFBaU
Um Unfälle oder Schäden an der Hebebühne zu vermeiden,
dürfen diese arbeiten nur von ausgebildetem und autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden.
Bevor man irgendwelche arbeit an der Bühne vorgenommen
wird, zuerst das Hydrauliksystem mit Öl füllen.
7.1 aufstellort
7.2 Beleuchtung
7.3 Aufstellfläche oder grube
Während des aufbaus der Hebebühne haben Unbefugte keinen
Zutritt.
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