1. Verantwortung
des Betreibers
• Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner Ent-
wick lung und Fertigung nach geltenden,
anerkannten Regeln der Technik gebaut
und gilt als betriebssicher. Es können
vom Gerät jedoch Gefahren ausgehen,
wenn es von nicht fachgerecht ausgebil-
detem Per sonal, unsachgemäß oder nicht
bestimmungsgemäß, verwendet wird.
Jede Per son, die mit Arbeiten am oder mit
dem Gerät beauftragt ist, muss daher die
Betriebsanleitung vor Beginn der Arbeiten
gelesen und verstanden haben.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder
Umbauten am Gerät sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungs-
hin weise am Gerät sind stets in gut les-
barem Zustand zu halten. Beschädigte
Schil der oder Aufkleber müssen sofort
erneuert werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche
sind unbedingt einzuhalten.
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer
Nähe des Geräts aufbewahren.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und
betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er -
reich bar vorhalten und regelmäßig prüfen.
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Zu Ihrer Sicherheit
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestim-
mungs gemäßer Verwendung entsprechend
der Angaben in der Betriebsanleitung
gewährleistet. Neben den Arbeitssicherheits-
Hinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die
für den Ein satz bereich des Gerätes allgemein
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umwelt schutz-Vorschriften zu beachten und
einzuhalten.
Die Benutzung und Wartung muss immer
entsprechend den lokalen staatlichen Landes-
oder Bundes bestim mungen erfolgen.
• Der
ist geeignet zum Bearbeiten von Kehl-
nähten, zum Schleifen von schwerzu-
gänglichen Stellen, zum Schleifen von
Punktschweißnähten, zum Entgraten im
Maschinenbau.
• Der unsachgemäße Gebrauch des HAZET
Pneumatik-Bandschleifers
Gebrauch
Sicherheitshinweise kann zu schweren
Verletzungen oder zum Tode führen.
• Jede
Verwendung
andersartige Verwendung der Geräte ist
untersagt und gilt als nicht bestimmungs-
gemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung der Geräte sind ausgeschlos-
sen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungs-
gemäßer Verwendung haftet allein der
Betreiber.
Gehörschutz tragen!
2. Bestimmungsgemäße
Verwendung
HAZET-Pneumatik-Bandschleifer
nicht
entsprechend
über
die
bestimmungsgemäße
hinausgehende
oder
der
der
und/oder