D
8)
10)
b.
c.
ENTSORGUNG
PLATZBEDARF
Der Hersteller: Telcoma srl
Via L. Manzoni, 11 - 31015 - Z.I. Campidui Conegliano (TV) - ITALIEN
ERKLÄRT HIERMIT, dass folgende Produkte:
den Vorschriften folgender EWG-Richtlinien entsprechen:
- Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, Richtlinie 93/68/EWG
- Richtlinie 89/336/EWG, Richtlinie 92/31/EWG
- Richtlinie 92/31/EWG zur Elektromagnetischen Verträglichkeit
Außerdem erklärt er, dass folgende harmonisierte Normen (bwz. Teile/Klauseln davon) angewandt wurden:
EN60335-1, EN 60204-1, EN 61000-6-3 und EN61000-6-1 und nur dort, wo es zutrifft, die Normen EN12445 und EN12453
ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS (Richtlinie 98/37/EWG, Anlage II, Teil B)
Das Produkt wurde gebaut, um in eine andere Maschine eingebaut zu werden oder um mit anderen Maschinen zusammengebaut zu werden, um eine Maschine gemäß der Richtlinie 98/37/EWG zu bilden.
Außerdem erklärt der Hersteller, dass die Inbetriebnahme des Produkts so lange untersagt ist, bis die Maschine, in die es eingebaut wird, oder von der es ein Bestandteil
wird, gekennzeichnet ist und festgestellt wird, dass sie den Bestimmungen der EU-Richtlinie (98/87/EWG) und den nationalen gesetzlichen Vorschriften entspricht, die
diese übernehmen, das heißt, so lange, bis das Produkt, das Gegenstand dieser Erklärung ist, mit der endgültigen Maschine einen einzigen Komplex bildet.
Conegliano, am 01/06/2007
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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
ANTRIEB ZEN 60 und ANTRIEB ZEN 100
Abb. 17
Der Geschäftsführer
Augusto Silvio Brunello