1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehörigen Abschnitten dieser
Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die
Gesamtanlage
außer
Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten im Behälter, verschlossen
zu halten, ansonsten besteht höchste Unfallgefahr. Der bei Anlieferung
montierte Regenschutz ist nur eine Transportverpackung und nicht
begehbar und nicht kindersicher, er muss umgehend nach Anlieferung
gegen eine geeignete Abdeckung ausgetauscht werden (Teleskop-
Domschacht mit entsprechender Abdeckung)! Es sind nur Original GRAF –
Abdeckungen oder von Fa. GRAF schriftlich freigegebene Abdeckungen zu
verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die
alle aufeinander abgestimmt sind und zu kompletten Systemen ausgebaut
werden können. Die Verwendung, nicht von GRAF freigegebener
Zubehörteile führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung/Garantie.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
mail@graf.info
www.graf.info
1.
Allgemeine Hinweise
Betrieb
zu
setzen
und
gegen
unbefugtes
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Brauchwasser –