3. Aufstellhinweise
3.1 Allgemeine Anforderungen
Bei der Aufstellung von Bullerjan
Warmluftöfen und deren
®
Anschluss an Abgasanlagen sind die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der
Landesbauordnungen und hierzu erlassene Feuerungsverordnungen,
zu beachten.
3.2 Verbrennungsluftversorgung
Der Aufstellungsraum sollte in jedem Fall einen Rauminhalt von
mindestens 4 m
je kW Nennwärmeleistungen haben.
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Für Bullerjan
Warmluftöfen ist die Verbrennungsluftversorgung
®
ausreichend, wenn der Aufstellungsraum mindestens eine Tür ins
Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, hat.
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