1. Aufbauanleitung
Bitte beachten Sie, dass Feuerungsanlagen erst in Betrieb genom-
men werden dürfen, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die
Funktionsfähigkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage
(Schornstein) und der Feuerstätte bescheinigt hat.
4