Diese Angaben gelten
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vorbehaltlich anderer in der
Feuerungsverordnungen
und Landesbauordnungen
der einzelnen Bundesländer
genannten Regelungen
und Bestimmungen.
R
80 cm
50 cm
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3.3 Verbindungsstücke
Das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Abgasanlage sollte
möglichst kurz, geradlinig und steigend verlegt werden. Verbindungs-
stellen sind ggf. abzudichten. Für die Reinigung des Verbindungs-
stücks sollte mindestens eine Reinigungsöffnung vorhanden sein.
3.4 Brandschutz-Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Von Bullerjan
Warmluftöfen und Verbindungsstücken ist zu brenn-
®
baren Bauteilen und Möbel ein Mindestabstand von 40 cm einzu-
halten. Bei den Öfen muss nach vorn mindestens 80 cm Abstand
zu brennbaren Bauteilen und Möbel eingehalten werden. Brennbare
Bodenbeläge sind durch feuerfestes Material zu schützen. Dieses
Material muss mindestens 50 cm vor und mindestens 30 cm seitlich
der Feuerraumtür verlegt werden (Abbildung R).
40 cm
30 cm
30 cm
40 cm
40 cm
Abstände zu brennbaren
Bauteilen und Möbeln
Abmessungen feuerfester
Bodenbelag
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