HydroLift
Montage und Erstinbetriebnahme
8.3 Fundament und Boden
Anforderungen an die betonierte Bodenplatte:
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9 Montage und Erstinbetriebnahme
20
GEFAHR
Lebens- und Verletzungsgefahr durch Asphaltboden
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Hebeanlage nur auf ebenen statisch geprüften Bodenplatten verwenden.
Erforderliche Betonqualität: C20/25 mit einer minimalen Tragfähigkeit von
20 MPa.
Minimale Stärke der Bodenplatte 115 mm.
maximal zulässige Neigung quer zum Fahrzeug: 1% (10 mm/m).
maximal zulässige Neigung längs zum Fahrzeug: 2% (20 mm/m).
GEFAHR
Lebens- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Montage
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Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur bei
ausgeschalteter und gesicherter Anlage von ausgebildeten und
autorisierten Fachkräften vorgenommen werden.
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Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung der Anlage dürfen nur von
Elektrofachkräften vorgenommen werden.
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Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur von Fachpersonal
mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik
vorgenommen werden.
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