ENTSORGUNG VON
ALTGERÄTEN
zeichnung informiert darüber, dass dieses Gerät
nach dem Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht zu-
sammen mit anderen Hausabfällen gelagert werden
darf.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät an einem
Sammelpunkt für verschlissene elektrische und
elektronische Geräte abzugeben. Die die Sammlung
durchführenden Einheiten, darunter lokale Sam-
melpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene Einhei-
ten, bilden ein entsprechendes System, welches die
Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elek-
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na-
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
Dieses Gerät wurde gemäß der Eu-
ropäischen
sowie dem polnischen Gesetz über
verbrauchte elektrische und elektro-
nische Geräte mit dem Symbol eines
durchgestrichenen
gekennzeichnet. Eine solche Kenn-
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Richtlinie
Abfallcontainers
2012/19/EG