15.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gel-
ten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Aus-
tausch für Ihr Produkt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer
Seite Folgendes sichergestellt werden:
•
Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintref-
fen, soll uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
•
Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungs-
gemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur
Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Ver-
fügung gestellt werden.
•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verant-
wortlich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte
nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst
verantwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Aus-
tausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten
oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden
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