Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungeräts und
möglichen anderen Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der
Stromversorgung oder der Erdung des
Telekommunikationssystems, ist ein Mindestabstand von
10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind gut von
den geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu
diesem Zweck können isolierte Hochspannungskabel
verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer
Rohrdurchführung aus Isoliermaterial zu verlegen. Alternativ
können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Die Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in
den Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu
schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-,
Telekommunikations- oder Datenkabeln im selben Rohr
verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen
nicht oberhalb von Freileitungen oder überirdischen
Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu
vermeiden. Ist eine Kreuzung unumgänglich, hat sie
unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert,
dürfen die Abstände nicht geringer sein, als die unten
angegebenen Werte.
Mindestabstände von elektrischen Weidezäunen zu
Stromleitungen
Stromleitungsspannung
≤1.000 V
>1.000 V bis ≤33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert,
darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen.
Diese Höhe gilt beiderseits der Orthogonalprojektion der
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Abstand
3 m
4 m
8 m
äußersten Stromleitungen auf den Boden in einem Abstand
von:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von bis
•
zu 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von
•
über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur
Einzäunung von Haustieren oder zur Gewöhnung von Tieren
(z. B. Kühen) an Elektrozäune reicht ein Weidezaungerät mit
geringer Leistung, um ein zufriedenstellendes und sicheres
Ergebnis zu erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen, sich auf
Gebäuden niederzulassen, wird kein Elektrozaundraht an die
Erdungselektrode des Weidezaungeräts angeschlossen. An
sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den
stromführenden Drähten in Berührung kommen könnten, ist
ein Warnschild nach dem unten gezeigten Vorbild
anzubringen.
Dort, wo ein öffentlicher Fußweg den elektrischen
Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht-stromführendes Tor in den
Zaun eingebaut oder ein Zaunübertritt angebracht werden.
Bei jedem dieser Übergänge sollten an den angrenzenden
stromführenden Drähten Warnschilder befestigt werden.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die
entlang einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen
Fußwegs verlaufen, sind in regelmäßigen Abständen mit
Warnschildern zu kennzeichnen. Diese können entweder an
den Zaunpfählen oder den Drähten fixiert werden.
Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens
•
100 x 200 mm betragen.
Als Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Warnschildes
•
ist gelb zu wählen. Die Schrift auf dem Schild muss
schwarz sein und folgendes Symbol zeigen:
oder mit dem Hinweis „Vorsicht Elektrozaun" versehen
sein.
Die Aufschrift/der Aufdruck darf nicht abwaschbar sein,
•
muss mindestens 25 mm hoch sein und ist auf beiden
Seiten des Warnschilds anzubringen.
Achten Sie darauf, dass sämtliche netzbetriebene, an den
Stromkreislauf des elektrischen Weidezauns angeschlossene
Zusatzkomponenten zwischen dem Zaunstromkreis und dem