Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht
und sein Gehör nicht durch die Ladung oder den Zustand des
Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das
Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet.
Vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungseinrichtungen
müssen auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein.
Diese Montage- und Bedienungsanleitung enthält die allgemeine
Zulassung des Fahrradträgers für Anhängevorrichtungen
und muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Beachten Sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen
für die Benutzung von Fahrradträgern im Einsatzland.
Vorsicht
Die in dieser Montage- und Bedienungsanleitung aufgeführten
Arbeiten und Sicherheitshinweise müssen unbedingt
eingehalten werden.
Der Fahrradträger für die Anhängevorrichtung ist
ausschließlich zum Transport von Fahrrädern zu verwenden.
Der Fahrradträger ist für den Einsatz im Gelände nicht
geeignet.
Alle Verschraubungen und Befestigungen des Fahrradträgers
und der Fahrräder müssen nach jeder Montage, vor jeder
Fahrt und auch während einer längeren Reise auf festen
Sitz kontrolliert und bei Bedarf nachgezogen werden.
Diese Kontrolle ist abhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit
in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
Während der Fahrt sollte der Fahrer durch Blick in den
Rückspiegel den Fahrradträger und die Fahrräder auf
evtl. Verschiebungen/Verlagerungen kontrollieren.
Bei Veränderungen mit verminderter Geschwindigkeit
zur nächsten Haltemöglichkeit weiterfahren und
Verschraubungen und Befestigungen von Fahrradträger
bzw. Fahrrädern nachziehen.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger zusammen
mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen und
dadurch Sie und andere Personen verletzen und/oder
einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Bewegliche Teile, wie z.B. die Schrauben der Schnellspanner,
sind in regelmäßigen Abständen zu säubern und zu schmieren,
damit ein Festgang vermieden wird.
Keine Schmiermittel an den vormontierten Verschraubungen
verwenden. Die Verschraubungen könnten sich dadurch
zusammen mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug
lösen und dadurch Sie und andere Personen verletzen oder
einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Ragt die Ladung (die Fahrräder) mehr als 40 cm über den
äußersten Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs-
oder Schlussleuchten des Fahrradträgers hinaus, so ist sie
kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von
ihrem Rand und höchstens 150 cm über der Fahrbahn, nach
vorne durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine
Leuchte mit rotem Licht.
Beim Transport der Fahrräder die seitlich herausragenden
Räder extra kennzeichnen.
Bei Nachtfahrten die Rückstrahler bzw. Reflektoren der Räder
abdecken, damit ein Zerrbild der rückwärtigen Fahrzeugbe-
leuchtung vermieden wird und andere Verkehrsteilnehmer
nicht behindert oder getäuscht werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Vor Antritt der Fahrt ist die Funktion der
Beleuchtungseinrichtung zu kontrollieren. Bei eingeschaltetem
Nebelschlusslicht am Fahrradträger muss das
Nebelschlusslicht am Fahrzeug ausgeschaltet sein,
d.h. sie dürfen nicht gleichzeitig leuchten.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals
nach dem 01.10.1998 erteilt wurde, darf der angebaute Fahr-
radträger oder die mitgeführte Ladung (die Fahrräder) das dritte
Bremslicht des Fahrzeuges nicht verdecken. Das dritte Brems-
licht des Fahrzeuges muss sichtbar sein: rechts und links
bezogen auf die Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontal-
winkel von 10°, nach oben bezogen auf die Leuchtenkante – in
einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten – bezogen auf die
Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel von 5°.
Wenn diese Werte nicht eingehalten werden, muss ein
„drittes" Ersatz-Bremslicht angebaut werden.
Bei Nichtbeachtung könnte dies einen Unfall verursachen.
Vorsicht
Die Montage des Fahrradträgers und der Fahrräder führt zur
Veränderung des Fahr- und Bremsverhaltens sowie der
Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs. Die maximale
Geschwindigkeit von 130 km/h darf nicht überschritten werden.
Die Fahrräder nicht durch Planen, Schutzüberzüge
o.ä. abdecken, da dadurch die Windangriffsfläche und das
Fahrverhalten stark beeinflusst werden.
Schweres Ladegut im Kofferraum so weit wie möglich nach
vorn schieben, um einer übermäßigen Hecklastigkeit
vorzubeugen.
Die Fahrweise stets den Straßen-, Straßenverkehrs- und Wit-
terungsverhältnissen anpassen und besonders vorsichtig
fahren, wenn Sie mit beladenem Fahrradträger fahren.
Bei Nichtbeachtung könnte sich der Fahrradträger zusammen
mit den montierten Fahrrädern vom Fahrzeug lösen und
dadurch Sie und andere Personen verletzen und/oder einen
Unfall verursachen.
Vorsicht
Falls das Fahrzeug mit einer elektrischen Heckklappe
ausgerüstet ist, ist bei montiertem Fahrradträger auf den
notwendigen Freiraum zu achten. Wenn möglich sollte die
elektrische Heckklappe deaktiviert und manuell bedient
werden.
Vor der Benutzung von Autowaschanlagen den Fahrradträger
abbauen. Der Fahrradträger, das Fahrzeug und/oder die Auto-
waschanlage könnten sonst beschädigt werden.
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