1.3 Gesetzlicher Rahmen
1.3.1 Amtliche Vorschriften
Das Fahrzeug muss gemäß den geltenden Vorschriften zugelassen sein. Es gibt keine gesonderten amtlichen Vorschriften für die
Benutzung von Wohnmobilen. Für das Wohnmobil, das sowohl Fahrzeug als auch Unterkunft ist, gelten je nach Land verschiedene
Gesetzbücher, namentlich:
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die Straßenverkehrsordnung beim Fahren eines Kraftfahrzeugs
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allgemeine Gesetze sowie Verkehrsregeln zum Parken auf öffentlichen Wegen
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städtebauliche Vorschriften zum Abstellen auf Privatgrundstücken
1.3.2 Garantie
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Die Garantie beträgt 24 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Das Übergabedatum muss vom Händler unbedingt an der dafür
vorgesehenen Stelle auf dem Garantieschein eingetragen werden.
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Die Garantie ist nur für den Aufbau und für die von GP SAS am Fahrgestell durchgeführten Veränderungen gültig; das Fahrgestell
selbst unterliegt der Garantie des Herstellers des Basisfahrzeuges.
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Die Gewährleistung muss so weit wie möglich vom Verkaufshändler übernommen werden, und zwar sowohl für den eigentlichen
Aufbau als auch für defekte Teile, die unabhängig davon ausgetauscht werden können.
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Das Wohnmobil wird dem Händler für die Zeit der Durchführung der Arbeiten überlassen. Die Kosten für den Hin- und
Rücktransport (sowohl für das Wohnmobil als auch für die Insassen) oder andere Kosten, die auf direkte oder indirekte Weise
hieraus entstehen, werden in keinem Falle erstattet.
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Bei Haushaltsgeräten mit eigener Hersteller-Gewährleistung (wie z. B. Kühlschrank, Heizung) ist der nächstgelegene Vertreter der
betreffenden Marke anzusprechen (siehe hierzu die Fachhändlerliste, die der betreffenden Geräteanleitung beiliegt). Nur, wenn dies
nicht möglich ist, hilft Ihnen Ihr Händler weiter.
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Es ist sehr wichtig, die Garantiescheine der Geräte, die den Anleitungen beiliegen, auszufüllen und an die entsprechenden
Hersteller zurückzusenden.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
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der Käufer die Gebrauchsanweisungen nicht beachtet hat
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am Wohnmobil Veränderungen von einer unbefugten Person vorgenommen wurden oder andere Teile als Originalteile montiert
wurden
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der Schaden oder Fehler auf einer Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung beruht
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der Schaden durch nicht bestimmungsgemäße oder nachlässige Benutzung entstanden ist
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bei natürlichem Verschleiß
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das Wohnmobil von einer nicht von GP SAS anerkannten Werkstatt bzw. ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung repariert
wurde
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an dem Wohnmobil Veränderungen vorgenommen oder im Nachhinein Zubehörteile installiert wurden, die möglicherweise
wesentliche Merkmale beeinträchtigen