Parflange 1050
1.
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.1
Wichtige Hinweise zum Betrieb
dieser Maschine
Für alle Arbeiten mit oder an dieser Maschine
gelten die Gesetzlichen „Sicherheits- und
Unfallverhütungs-Vorschriften", und zwar
unabhängig von den in dieser
Betriebsanleitung aufgeführten Hinweisen.
Bedien- und Servicearbeiten an der Maschine
dürfen keinesfalls durchgeführt werden, falls
sich die damit beauftragte Person über den
Zweck, die Folgen oder die genaue
Durchführung des jeweiligen Vorgangs im
unklaren ist.
Der Betreiber dieser Maschine ist
grundsätzlich für die Arbeitssicherheit selbst
verantwortlich.
Wichtige Vorraussetzungen, um Personen-
und Materialschäden bei Arbeiten mit der
Maschine zu vermeiden, ist die Beachtung
aller geltenden Sicherheitsvorschriften und
der gesetzlichen Auflagen für den Betrieb
einer solchen Maschine.
Die fachgerechte Instandsetzung der
Maschine setzt eine entsprechende Schulung
des damit betrauten Personals voraus. Die
Pflicht zur Schulung dieses Personals hat der
Betreiber der Maschine.
1.2
Für ihre Sicherheit
Um dieses Produkt optimal und zu ihrer
vollen Zufriedenheit nutzen zu können,
empfehlen wir ihnen, diese
Bedienungsanleitung eingehend zu studieren,
bevor sie die Maschine in Betrieb nehmen.
Die Maschine wurde mit dem Ziel einer
einfachen und sicheren Handhabung
konstruiert und erfordert einen geringen
Wartungsaufwand.
Alle Personen, die mit Arbeiten an der
Maschine beauftragt sind, verpflichten sich
vor Arbeitsbeginn
• die grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu
beachten,
• die Sicherheits- und Warnhinweise in
dieser Betriebsanleitung zu lesen und
durch ihre Unterschrift zu bestätigen, daß
sie diese verstanden haben,
• persönliche/arbeitsplatzbezogene
Schutzbekleidung und Hilfsmittel, die der
Arbeitssicherheit dienen anzulegen bzw.
während der Arbeit zu benutzen, soweit
dies sicherheitstechnisch erforderlich ist.
Die Kompetenzfestlegungen sind
einzuhalten.
So dürfen zum Beispiel
• Arbeiten an elektrischen, pneumatischen,
hydraulischen Ausrüstungen der Maschine
nur von einer speziell dafür ausgebildeten
Fachkraft oder von unterwiesenen
Personen unter Leitung und Aufsicht einer
solchen Fachkraft gemäß den dafür
geltenden technischen Regeln
vorgenommen werden.
2