65-1, 65-1H,
D
65-1TH, 65-1HTH
Warn- und Sicherheitshinweise
1. Sie dürfen diesen Wagenheber nur benutzen,
wenn Sie sämtliche Anweisungen durchgelesen
haben, verstanden haben und befolgen.
2. Überschreiten Sie niemals die genannte Kapazität.
3. Nur auf hartem, ebenem Untergrund verwenden.
4. Die Bremsen des Fahrzeugs müssen angezogen
und die Räder gerade ausgerichtet sein.
5. Es handelt sich nur um ein Hebewerkzeug. Das
Fahrzeug muss unmittelbar nach dem Anheben
durch Stützböcke gehalten werden.
6. Das Fahrzeug nur an den vom Fahrzeughersteller
angegebenen Stellen und zentral auf dem Hebe-
sattel anheben.
7. In, auf oder unter einer Last, die angehoben wird
oder nur vom Wagenheber unterstützt ist, dürfen
sich keine Personen befinden.
8. Verwenden Sie nicht mehr als 2 aneinander
gesetzte Standardverlängerungen.
9. Am Wagenheber dürfen keine Veränderungen
vorgenommen werden.
10. Maximaler Luftdruck: 12 bar/170 psi.
11. Bei Nichtbeachtung dieser Warnhinweise kann es
zu schweren Körper- und/oder Sachschäden kom-
men.
Zusammenbau
Drehen Sie den Wagenheber zur Montage des Griffs
um.
WICHTIG: Die Schläuche müssen wie auf dem Photo
gezeigt um das Rohr gewickelt sein.
WARNUNG: Benutzen Sie den Wagenheber nicht in
dieser Stellung oder wenn er auf der Seite liegt - es
besteht die Gefahr, dass Öl austritt.
Ölen Sie mechanische Teile vor dem ersten Gebrauch.
Luftanschluss: ¼" WRG.
Volle Kapazität bei 9 bar/125 psi. Maximaler Luftdruck:
12 bar/170 psi.
Gebrauch des Wagenhebers
Anheben: Drehen Sie das Kontrollventil im Uhrzeiger-
sinn, bis die Pumpe startet.
Absenken: Drehen Sie das Kontrollventil gegen den
Uhrzeigersinn. Senken Sie den Wagenheber stets voll-
ständig ab, um den Hubzylinder zu schützen.
Der Griff kann in 3 verschiedene Stellungen gebracht
werden: Ziehen Sie am Griff und kippen Sie ihn in die
gewünschte Stellung.
Wartung
Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von quali-
fiziertem Personal durchgeführt werden.
Der Luftmotor benötigt Öl zu Schmierung der me-
chanischen Teile. Es empfiehlt sich die Verwendung
einer Luftversorgung mit Wasserabscheider/Filter und
Ölschmierapparat.
Täglich: Schmieren Sie den Luftmotor, indem Sie ein
wenig Öl in den Luftanschluss am Griff einspritzen und
diesen dann in die Maximalstellung bringen. Nehmen
Sie den Luftschlauch ab, spritzen Sie noch mehr Öl
in den Luftanschluss, schließen Sie den Luftschlauch
wieder an, und drehen Sie das Kontrollventil im Uhrzei-
gersinn, um die Wände des Zylinders zu schmieren.
Monatlich: Entleeren Sie den Wasserabscheider/Filter
und füllen Sie den Ölschmierapparat mit Öl. Schmieren
Sie sämtliche mechanischen Teile mit einigen Tropfen
Öl. Überprüfen Sie gleichzeitig den Wagenheber und
die Verlängerungen auf Abnutzung.
Ölpegel: Füllen Sie Öl über die Öffnung (11) an der
linken Gehäuseseite nach. Der korrekte Ölpegel reicht
bis an die Unterkante der Öffnung, wenn der Wagen-
heber horizontal steht und der Zylinder vollständig
abgesenkt ist.
Ölmenge: 3,5 l.
Verwenden Sie qualitativ hochwertiges Hydrauliköl mit
Viskosität ISO VG 15.
Niemals Bremsflüssigkeit verwenden!
Sicherheitsinspektion
Der Wagenheber muss gemäß den nationalen Be-
stimmungen, jedoch mindestens einmal pro Jahr, von
einem Fachmann auf Folgendes überprüft werden:
Schäden, Abnutzung, Einstellung des Sicherheitsven-
tils, Zylinder und Pumpe auf Lecks.
Mögliche Funktionsfehler und deren
Behebung
1. Der Wagenheber hebt sich nicht bis in die Maximal-
stellung, obwohl der Luftmotor läuft: Öl nachfüllen.
2. Der Luftmotor läuft langsam oder stoppt. Der Luft-
filter (Griffzeichnung, 02 511 00) im Luftanschluss
ist verstopft und muss gereinigt oder gewechselt
werden.
3. Die Last sinkt ab: Ventileinsätze der Pumpe wech-
seln.
BITTE BEACHTEN SIE, dass die Ventileinsätze
nur leicht mit einem Moment von 10 Nm angezogen
werden dürfen.
4. Der Zylinder leckt: Zylinderdichtungen wechseln.
Ersatzteile
Abgenutzte oder beschädigte Teile dürfen nur durch
Originalersatzteile des Herstellers ersetzt werden.
Nachdem die Produktion eines Modells eingestellt
wurde, werden keine Hauptteile mehr geliefert.
Entsorgung
Öl muss abgelassen und gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen entsorgt werden.