ENERGIEVERSORGUNG
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Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in die Umwelt gelangen, können
diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur Folge haben. Sie können gebrauchte Batterien
unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur
Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll,
sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in einen
Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
3V, 2×AA 1.5V Batterien
3V, 2×AA 1.5V Batterien
84(W)×141(H)×47(D)mm
65(W)×100(H)×35(D)mm