Sicherheit
2.2
Sicherheitsgrundsätze
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut und ist betriebssicher. Bei der Ausführung des Ge-
räts wurden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
zutreffenden Gesetze, Normen und Richtlinien angewandt. Die Sicherheit des
Geräts wird durch die Einbauerklärung bestätigt.
Alle Angaben zur Sicherheit beziehen sich auf die derzeit gültigen Verordnungen
der Europäischen Union. In anderen Ländern muss vom Betreiber sichergestellt
werden, dass die zutreffenden Gesetze und Landesverordnungen eingehalten
werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Montageanleitung müssen die allge-
mein gültigen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachtet
und eingehalten werden.
Das Gerät ist nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsge-
mäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Montageanleitung
zu benutzen. Das Gerät ist für den Einsatz laut Kapitel „Bestimmungsgemäße
Verwendung" konzipiert. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung können
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigun-
gen des Geräts und anderer Sachwerte entstehen. Unfälle oder Beinaheunfälle
beim Gebrauch des Geräts, die zu Verletzungen von Personen und/oder Schä-
den in der Arbeitsumgebung führten oder geführt hätten, müssen dem Hersteller
direkt und unverzüglich gemeldet werden.
Alle in der Montageanleitung und am Gerät aufgeführten Sicherheitshinweise
sind zu beachten. Ergänzend zu diesen Sicherheitshinweisen hat der Betreiber
dafür zu sorgen, dass alle im jeweiligen Einsatzland geltenden nationalen und
internationalen Regelwerke sowie weitere verbindliche Regelungen zur betrieb-
lichen Sicherheit, Unfallverhütung und zum Umweltschutz eingehalten werden.
Alle Arbeiten am Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch unter-
wiesenem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
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