14. Inspektion und allgemeine Hinweise
Sollten Zweifel am sicheren Zustand des Systems oder den Bestandteilen auftreten, sind diese sofort zu
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ersetzen. Dies muss durch den Hersteller oder eine andere sachkundige Person ausgeführt werden.
Durch Absturz beanspruchter Systeme sind dem Gebrauch zu entziehen und dem Hersteller oder einer
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sachkundigen Reparaturwerkstatt zur Wartung und erneuten Prüfung zurückzusenden.
Keine Veränderungen am Produkt vornehmen.
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Reparaturen dürfen nur vom Hersteller durchgeführt werden.
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Zu jedem Rettungsgurt mit Tragefunktion wird eine Gebrauchsanleitung / Prüfbuch mitgeliefert. Diese muss
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bei der Ausrüstung gehalten werden.
Beachten Sie auch unbedingt die Gebrauchsanleitungen der Produkte, die im Zusammenhang mit dem
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Rettungsgurt mit Tragefunktion benutzt werden, sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften.
Die Konformitätserklärung kann auf der Seite www.mittelmann.com heruntergeladen werden.
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Nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr muss eine Prüfung durch den Hersteller oder einen
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Sachkundigen vorgenommen werden (siehe hierzu Punkt 12 Schadensanalyse). Diese Prüfung muss in dem
mitgelieferten Prüfbuch mit Datum dokumentiert werden. Zudem muss der nächste Prüfungstermin auf dem
Typenschild sichtbar vermerkt werden.
Das Typenschild mit dem Herstellungsdatum und der Seriennummer befindet sich in der Typenschildtasche
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am linken Schultergurt (e)
Wenn die Ausrüstung in ein anderes Land weiterverkauft wird, muss der Wiederverkäufer eine Anleitung für
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den Gebrauch, die Instandhaltung, die regelmäßige Überprüfung und die Instandsetzung in der Sprache des
anderen Landes zur Verfügung stellen.
Der Rettungsgurt mit Tragefunktion darf nicht für Auffangzwecke benutzt werden.
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