Hinweise zur Entsorgung der Umverpackung:
• Die Umverpackung besteht ausschließlich aus nicht umweltgefährdenden Materialien, die Sie zur
Wiederverwertung in der Recyclingstelle Ihrer Gemeinde abgeben können. Der Karton kann in einen
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Altpapier-Container gegeben werden. Die Verpackungsfolien müssen der Recyclingstelle Ihrer Gemeinde
zugeführt werden.
• Das Gerät selbst muss ebenfalls unter Rücksichtnahme auf die Umwelt und unter Einhaltung der
gesetzlichen Entsorgungsvorschriften entsorgt werden. Nehmen Sie vor Entsorgen des Geräts die Batterie
heraus und geben Sie diese zum Recycling in einen hierfür vorgesehenen Sammelbehälter.
Achtung: die Altbatterien dürfen keinesfalls mit dem Hausmüll entsorgt werden!!!
Beschränkte Garantie
LANAFORM® garantiert die Freiheit von Material- und Fabrikationsfehlern des Geräts, und zwar für eine Dauer von zwei
Jahren ab Kaufdatum. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
Die LANAFORM® Garantie deckt keine Beschädigungen aufgrund von normaler Abnutzung dieses Gerätes ab. Darüber
hinaus erstreckt sich die Garantie auf das LANAFORM®-Gerät nicht auf Schäden, die auf unsachgemäßen oder
übermäßigen Gebrauch, Unfälle, die Verwendung nicht vom Hersteller empfohlener Zubehörteile, Umbauten am
Gerät oder auf sonstige Umstände gleich welcher Art zurückzuführen sind, die sich dem Wissen und dem Einfluss von
LANAFORM® entziehen.
LANAFORM® haftet nicht für Begleit-, Folge- und besondere Schäden.
Alle impliziten Garantien in Bezug auf die Eignung des Gerätes sind auf eine Frist von zwei Jahren ab dem anfänglichen
Kaufdatum beschränkt, soweit eine Kopie des Kaufnachweis vorgelegt werden kann.
Auf Garantie eingeschickte Geräte werden von LANAFORM® nach eigenem Ermessen entweder repariert oder
ausgetauscht und an Sie zurückgesendet. Die Garantie gilt nur bei Reparatur im LANAFORM® Kundendienstzentrum. Bei
Reparatur durch einen anderen Kundendienstanbieter erlischt die Garantie.
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