7
Nach dem Transportvorgang kann die Plattenzange vom Hebegut genommen werden, indem
das Tragmittel so weit abgelassen wird, dass das Zugseil komplett entlastet ist, die
Klemmbacke geöffnet werden kann und das Lastaufnahmemittel somit frei ist.
ACHTUNG: Last nicht in das schlaffe Seil bzw. die schlaffe Kette fallen lassen - Gefahr
des Seil- bzw. Kettenbruchs!
P
/ W
RÜFUNG
ARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Evers-Ersatzteile
Reparaturarbeiten
dürfen
nur
von
Fachwerkstätten,
die
Original
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der Evers-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Die Instandsetzung oder der Austausch von verschlissenen Bauteilen ist unbedingt
erforderlich, wenn sichtbare Schäden vorliegen.
Vor Inbetriebnahme ist sicherzustellen, dass der Zugseildurchmesser mit dem Gerätetyp
übereinstimmt (Tab. 1). Die Tragfähigkeit des Seiles vermindert sich bei scharfer Ablenkung
über Kanten oder zu klein dimensionierten Umlenkrollen.
Ist bei Drahtseilen durch Strukturveränderungen der Seildurchmesser um 10% oder mehr
gegenüber dem Nennmaß kleiner geworden, dann muss das Drahtseil abgelegt werden
(Mindestdurchmesser bei WLL 400 kg = 6,3 mm).
Weist bei der Kette zum Anschlagen des Gerätes (nur für TPZ 0,75 gültig) mindestens ein
Kettenglied einen Verschleiß von 10% oder mehr gegenüber der Nenndicke auf, so ist die
Kette ablegereif und muss sofort gegen eine Kette gleicher Abmessungen und Güte
ausgetauscht werden.
Beträgt die Dicke des Reibbelages weniger als 2,5 mm, so muss er erneuert werden.
Bei Verschleiß in den Lagerstellen, der sich durch großes Spiel in den Gelenkstellen zeigt,
darf das Lastaufnahmemittel nicht mehr zum Einsatz kommen. Das Spiel darf 1 mm nicht
überschreiten.
die Original Evers-Ersatzteile
Reparaturen dürfen nur von Fachwerkstätten,
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach längerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
Heben • Sichern • Fördern • Verpacken
Evers GmbH • Graf-Zeppelin-Straße 10-12 • 46149 Oberhausen • Telefon (02 08) 99 475-0 • Telefax (02 08) 99 475-31 • E-Mail evers@eversgmbh.de • www.eversgmbh.de