Gebrauchs- und Wartungsanleitung für motorgetriebene
Kupplung REVOBLOCK
7.1 - AUSSERBETRIEBNAHME UND VERSCHROTTUNG
Vor Eingriffen muss die Maschine von der hydraulischen Versorgung abgetrennt werden.
- Wo vorgesehen, entsprechende Haken und Ketten zum Heben installieren.
- Die Ketten mit der Hebevorrichtung verbinden.
- Das Hydrauliköl wiedergewinnen.
- Die Verbindungsleitungen an der Hydraulikanlage demontieren.
- Die Schrauben des Befestigungsflansches abmontieren.
- Die motorgetriebene Kupplung auf die Werkbank legen.
- Den Motor abmontieren, dazu die Spannbolzen lösen.
- Im Falle einer REVOBLOCK 10 und 14 den Bronzekranz rückgewinnen und getrennt entsorgen.
7.2 - GETRENNTE ENTSORGUNG DER MATERIALIEN
Die nachfolgenden Materialien müssen getrennt und gelagert werden, um eventuell wieder verwertet oder
gemäß den Vorschriften umweltgerecht entsorgt zu werden.
- Metall
- Muffen (Gusseisen)
- Endlosschraube (Stahl)
- Schutzvorrichtung (Stahl)
- Verschraubungen (Stahl)
- Kranz (Bronze) (nur REVOBLOCK 10 und 14)
- Hydraulikmotor.
ÖLE UND FETTE
- Öl für Hydraulikanlage
7.3 - VERSCHROTTUNG
Alle oben genannten Materialien müssen gemäß den im Moment der Verschrot-
tung geltenden Normen des Nutzerlandes entsorgt werden. Für eine korrekte Ent-
sorgung wenden Sie sich an die spezialisierten und autorisierten Sammel- und
Aufbereitungsdienste bzw. an die für Ort und Modalität zuständigen Behörden.
Auf alle Fälle aber umweltgerecht entsorgen.
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7 - ZUSÄTZLICHE ANWEISUNGEN