TOGO
| Schiebehilfe
9. Entsorgung
Wenn Ihre Schiebehilfe nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden
soll, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
10. Weitergabe des Schiebehilfe
Bei der Weitergabe der Schiebehilfe denken Sie bitte daran, sämtliche
für eine sichere Handhabung notwendigen technischen Unterlagen
dem neuen Nutzer zu übergeben.
11. Wartung
Ein Wartungsplan kann Ihnen von unserem Kundendienst zur
Verfügung gestellt werden.
12. Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel der Schiebehilfe, die
nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Beanstandungen ist die vollständig ausgefüllte Garantieurkunde
mit einzureichen.
Für unsere Produkte übernehmen wir die gesetzliche Garantie von 2
Jahren. Für Batterien gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, für
Austauschgeräte und Reparaturen von 1 Jahr.
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Wenn Sie die Entsorgung selbst übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Entsorgungsunternehmen nach den
Entsorgungsvorschriften Ihres Wohnorts.
Die Schiebehilfe muss gemäß Wartungsplan
überprüft werden und einwandfrei sein.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie
unsachgemäß durchgeführte Wartungsarbeiten,
als auch insbesondere technische Änderungen und
Ergänzungen (Anbauten) ohne Zustimmung der
Bischoff & Bischoff GmbH führen zum Erlöschen
sowohl der Garantie als auch der Produkthaftung
allgemein.
Garantie Urkunde
(Beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Produkt: Togo
Serien Nummer:*
* (vom Händler einzutragen)
Fachhändler:
Datum & Stempel
*Hinweisschilder befinden sich vorne unter der Batterieabdeckung
Hinweis!
Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung können sich in unseren
Bedienungsanleitungen fehlerhafte Angaben eingeschlichen haben.
Die jeweils aktuelle Version der Bedienungsanleitungen finden Sie im
Downloadbereich auf unserer Website: www.bischoff-bischoff.com
Bischoff & Bischoff GmbH | 09.01.2020 - Revision: 1
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