Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Gerätes der Marke Grundig stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nach-
besserung und Nacherfüllung) aus dem Kaufvertrag zu. Die Gewährleistung erfolgt für die Fehlerfreiheit bei
Geräteübergabe entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Über die Gewährleistung hinaus räumt
Ihnen der Hersteller eine Garantie ein, diese schränkt die gesetzliche Gewährleistung – die für 24 Monate
ab dem Kaufdatum gilt – nicht ein. Garantiert wird die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder Austausch
nach Wahl des Herstellers.
Sollte eine Störung an Ihrem Gerät auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler bzw. den Verkäufer.
Dieser wird vor Ort das Gerät prüfen und den Kundenservice durchführen. Auch soweit Ansprüche aus der
Herstellergarantie bestehen, werden diese nur durch den Verkäufer abgewickelt.
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate ab Kaufdatum.
Bedingungen:
1.
Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2.
Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben worden.
3.
Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind entsprechend aus-
geführt worden.
4.
Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5.
Bauteile, die einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Garantie.
6.
Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
7.
Ausgeschlossen von der Garantie sind die Mängel, die durch unsachgemäße Installation,
z. B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße Aufstellung, z. B. Nichtbeachtung der Ein-
bau- oder Installationsvorschriften; äußere Einwirkung, z. B. Transportschäden, Beschädigung durch
Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse, unsachgemäße Bedienung oder Beanspru-
chung, z. B. Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen verursacht wurden.
8.
Eine gewerbliche oder gleichzustellende Nutzung, z. B. in Hotels, Pensionen, Gaststätten, Arztpraxen
oder Gemeinschaftsanlagen, gilt als eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung, die die Garantie aus-
schließt.
9.
Die Mängelbeseitigung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
10. Schadenersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
11. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und erlischt bei Weiterverkauf des
Produktes durch den Erstkunden.
12. Die Garantie gilt für neue Produkte und nicht für Produkte, die als Gebrauchtgeräte verkauft worden
sind und nicht für B-Ware.
13. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Diese Garantiezusage ist nur gültig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Garantiebedingungen – Grundig – 11/2020
07-20-01