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Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit seitlichen Zugkräften ist verboten.
Das Hebegut muss immer bis zum Anschlag aufgeschoben werden.
Der Grundkörper darf nicht zum Anheben von weiteren Lastaufnahmemitteln oder zum
Anschlagen von Lasten mittels Seilen, Bändern oder Ketten benutzt werden.
Die Anordnung der Klemmen an der Last muss so erfolgen, dass der Neigungswinkel β in
keinem Fall größer als 45° ist.
Werden mehr als 2 Lastaufnahmemittel verwendet, muss zur Vermeidung von unzulässigen
seitlichen Zugkräften eine Traverse zum Einsatz kommen.
Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe fallen lassen.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
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