Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Die Verkaufsverpackung besteht aus Wellpappe und kann zu Verpackungen recycelt
werden.
Der innenliegende Eierkarton-Tray besteht aus Pappe und kann zu Verpackungen
recycelt werden.
Das Seidenpapier innerhalb der Verkaufsverpackung besteht aus Papier und kann zu
Zeitungen/Zeitschriften recycelt werden.
Der Batterie-Isolierstreifen besteht aus Polyethylen und kann zu Polyesterfasern, Folien,
Flaschen für Lebensmittel und andere Flüssigkeiten, Lebensmittelverpackungen recycelt
werden.
Nur relevant für Frankreich:
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten Herstellerverantwortung und
wird getrennt gesammelt.
12.1 Entsorgung von Batterien
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Sie müssen bei einer Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden. Bitte
beachten Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand in die Sammelbehälter für
Geräte-Altbatterien gegeben werden dürfen bzw. bei nicht vollständig entladenen
Batterien, Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden muss.
13. Lebensmittelechtheit
Dieses Symbol kennzeichnet Produkte, die auf ihre physische und chemische
Zusammensetzung getestet wurden und gemäß der Anforderung der Verordnung
EG 1935/2004 als gesundheitlich unbedenklich für den Kontakt mit Lebensmitteln
befunden wurden.
SilverCrest SKW 5 B1
Deutsch - 15