Deutsch
1. Allgemeine Hinweise
Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.
2. Spezielle Sicherheitshinweise
Absolut verboten sind Feuer, offenes Licht sowie Rauchen in der Nähe des
Lagersystems.
Beim
(Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) zu beachten. Besonders
hingewiesen wird auf die Vorschrift für die Lagerung von Druckgasbehältern mit
brennbaren oder sehr giftigen Gasen.
TRGS 510, Punkt 10.2: Organisatorische Maßnahmen:
keine aktive Lagerung zulässig (Umfüllen / Instandsetzen)
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bei der Lagerung toxischer Gase(H330 / R26) in Räumen ist eine Gaswarnvorrichtung
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vorzusehen (Überschreitung AGW)
3. Einsatz und Verwendungszweck
Der Gasflaschenschrank dient zum Lagern von Druckgasflaschen im Freien.
4,. Technische Beschreibung
Ausführung
Der Gasflaschenschrank besteht aus einem stabilen geschraubten Profilrahmen, komplett verzinkt mit
abschließbarem Flügeltor.
Ausführung nach TRGS 510
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stabile Stahlrahmenkonstruktion
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Dach und Rückwand aus verzinkten, profilierten Blechen
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Seitenwände und Flächen der abschließbaren, 1-flügeligen Tür mit Maschengitterfüllung
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Tür wahlweise mit Rechts- oder Linksanschlag
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Witterungsschutz durch 500 mm Dachüberstand
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GS 155-B durch Sockelfüße 100 mm Bodenfreiheit
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GS 155-B mit Bodengruppe zur direkten Lagerung auf Gitterroste
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GS 155 ohne Bodengruppe zur direkten Lagerung auf dem Boden
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Einzelflaschenlager mit Haltebügel und Sicherungskette
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auch zum Einstellen von Gasflaschenpaletten geeignet
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zerlegte Anlieferung zur bauseitigen Montage
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5. Technische Daten
Siehe Typenschild
5. Aufbau
Aufstellungsort
Die Gasflaschenschränke dürfen nur auf ebenen und befestigten Flächen im Freien aufgestellt werden. Das
Lager darf dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein.
Außerdem dürfen Gasflaschenschränke nicht in der Nähe von Gruben, Kanälen oder Abflüssen zu Kanälen ohne
Flüssigkeitsschutz sowie Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindung zu Kellerräumen befinden.
Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen befinden.
Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden
in engen Höfen sowie Durchgängen und
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in Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
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an Treppen von Freianlagen,
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an besonders gekennzeichneten Rettungswegen
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Gasflaschenschrank GS 155-B / GS 155
115859 / 115863
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Betrieb
des
Druckgasflaschenschrankes
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DGF
ist
die
TRGS
Ausgabe 07/2015
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