Hinweise Zur Eg-Konformitätserklärung; Entsorgung; Zwei Jahre Garantie - exonda RDC01 Manual

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  • ESPAÑOL, página 60
11 Hinweise zur
EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass die oben beschriebene Maschine allen ein-
schlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG An-
hang I entspricht.
Die Maschine entspricht weiterhin allen Bestimmungen mitgelten-
der Richtlinien und Normen.
Die EG-Konformitätserklärung liegt dieser Anleitung als separates
Dokument bei.
Der Seriennummer 16 können Sie das Herstelljahr entnehmen:
z. B.: XXXXX18ZZZZZZ
– Die letzten 6 Ziffern (hier: ZZZZZZ als Platzhalter) entsprechen der
laufenden Gerätenummer.
– Die zwei Ziffern davor geben das Herstelljahr wieder:
hier: 18 = Herstelljahr 2018

12 Entsorgung

Soll das Elektrogerät nicht mehr verwendet werden, ist
es bei der Verkaufsstelle oder bei der gesonderten An-
nahmestelle der zuständigen örtlichen öffentlichen Ent-
sorgungseinrichtung (Recyclinghof, Wertstoffhof etc.)
zurückzugeben.
Das Elektrogerät darf nicht in die Restabfalltonne gege-
ben werden.
Dies gilt auch für Elektrogeräte, die zuletzt im nicht-privaten Bereich,
sondern z. B. in Gewerbe oder Handwerk, genutzt wurden. Soweit
die Annahme von nicht privat genutzten Elektrogeräten von den zu-
ständigen örtlichen öffentlichen Entsorgungseinrichtungen ausge-
schlossen wurde, erteilt deren Abfallberatungsstelle Auskünfte über
die umweltgerechte Entsorgung.
Verpackung
Wenn Sie die Verpackung entsorgen möchten, achten Sie bitte auf
eine umweltfreundliche Entsorgung entsprechend den Vorschriften
in Ihrem Land.

13 Zwei Jahre Garantie

Wir sichern Ihnen für dieses Produkt eine zweijährige Garantie ab
dem Kaufdatum für alle Mängel zu, die auf Material- oder Herstel-
lungsfehlern beruhen. Sollte innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel
an diesem Gerät auftreten, stehen wir Ihnen dafür ein, das Gerät
nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch gegen ein ande-
res Fehlerfreies zu ersetzen. Diese Leistungen werden nur gegen
Vorlage des Kaufbelegs erbracht.
Bewahren Sie den Kaufbeleg zum Nachweis des Kaufdatums
auf.
Durch Reparatur oder Austausch entsteht keine Verlängerung der
Garantiezeit.
Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch unsachge-
mäßen Gebrauch, mangelnde Pflege, normalen Verschleiß oder Ein-
griffe von nicht autorisierten Stellen verursacht sind.
Mängel, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts
nur unerheblich beeinflussen, fallen nicht unter die Garantie.
Verschleißteile (wie z. B. der Messerkopf) sind von der Garantie aus-
geschlossen.
Durch diese Herstellergarantie werden Ihre vertraglichen und ge-
setzlichen Ansprüche in Ihrem Land nicht eingeschränkt. Im Garan-
tiefall setzen Sie sich bitte mit unserem Kundendienst in
Verbindung.
DEUTSCH
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