Pflege Des Kinderfahrrades; Sachmängelhaftung Und Garantie; Service - PROMETHEUS BICYCLES 12 Manual Del Usuario

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Pflege des Kinderfahrrades:

Nur ein regelmäßig gepflegtes Kinderfahrrad wird langfristig große Freude bereiten und weniger Wartung
benötigen. Lack- und Chromteile können mit handelsüblichen Pflegemitteln gepflegt werden.
Ihrem Kind, dem Fahrrad und der Umwelt zuliebe sollten sie keine aggressiven und möglichst
umweltfreundliche Produkte verwenden.
Alle weiteren Komponenten können sie mit einer milden Seifenlauge reinigen und anschließend z. B. mit
Silikonspray einsprühen und polieren. Die Speichen und insbesondere die Speichennippel sollten sie mit
einem Pflegefett einreiben. Achten Sie bei der Pflege darauf, dass die Felgenbänder (der Bereich wo die
Bremsbacken aufliegen) fettfrei bleiben. Nur so kann die volle Bremskraft gewährleistet bleiben.
Die Kette sollte regelmäßig geölt und bei Versandung oder starker Verschmutzung mit einem Kettenreiniger
gesäubert werden. Das Einfetten der Radnaben, der Lenklager und des Kurbellagers sollte idealerweise
jährlich durch einen Fachmann durchgeführt werden. Hierfür ist teilweise Spezialwerkzeug notwendig.
SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE:
Ihr Fahrrad wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom Fahrrad-Fachhändler vollständig
endmontiert übergeben. Während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf die
gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel auftreten, ist Ihr Fahrrad-Fach-
Händler der Ansprechpartner. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Unfallschäden,
Defekte durch Verschleiß und Schäden durch Vandalismus.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen eine eingeschränkte Garantie von 12 Monaten
ab dem Kaufdatum. Die Garantie umfasst lediglich den Fahrrad-Rahmen und die Fahrrad-Gabel.
Die Garantiezeit liegt bei 12 Monaten. Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden,
resultiert daraus weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer.
Die Garantie gilt üblicherweise nur für den Ersterwerber/in des betroffenen Fahrrades
und ist nicht übertragbar.
Die Vorlage der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich.
Ansonsten ist eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht möglich.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Garantieleistung abzulehnen, wenn die erforderlichen
Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden.
Im Falle eines Sachmängelanspruch haben wir die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu
reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein,
können wir ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantiean-
spruches zur Verfügung stellen.
Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können
keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden,
wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht bestimmungsgemäß
verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei
Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren.
Für Schäden, die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden, besteht kein
Garantieanspruch.
Ausgenommen von der Sachmängelhaftung und der Garantie sind Verschleißteile sowie Schäden welche
durch unsachgemäße Beanspruchung, Gewalteinwirkung, ungenügende Wartung oder durch Abnutzung
entstehen.

Service:

Für Fragen oder bei Problemen steht Ihnen Ihr Fachhändler gerne zur Verfügung oder wenden Sie sich
direkt an den Hersteller.
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