ZEISS
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GARANTIEHINWEISE
Der Gerätehersteller leistet Garantie dafür, dass das Gerät bei Übergabe frei von Material- und
Fertigungsfehlern ist. Aufgetretene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und es ist alles zu tun, um den
Schaden gering zu halten. Wird ein solcher Mangel gemeldet, so ist der Gerätehersteller verpflichtet, den
Mangel nach seiner Wahl durch Reparatur oder Lieferung eines mangelfreien Gerätes zu beheben. Für
Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen) sowie unsachgemäßer
Behandlung wird keine Gewähr geleistet.
Der Gerätehersteller haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbedienung, Fahrlässigkeit oder sonstige Ein-
griffe am Gerät entstehen, insbesondere durch das Entfernen oder Auswechseln von Geräteteilen oder
das Verwenden von Zubehör anderer Hersteller. Hierdurch erlöschen sämtliche Garantieansprüche.
Mit Ausnahme der in dieser Kurz-Gebrauchsweisung aufgeführten Tätigkeiten dürfen keine Wartungs-
oder Reparaturarbeiten an ApoTome.2 ausgeführt werden. Reparaturen sind nur dem ZEISS-
Kundendienst oder durch diesen speziell autorisierten Personen gestattet. Sollten Störungen am Gerät
auftreten, bitte zuerst an die für Sie zuständige ZEISS-Vertretung wenden.
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BESTIMMUNGSGEMÄßER GEBRAUCH
Herstellerbezeichnung:
Mit ApoTome.2 ist es möglich, tiefendiskriminierte Bilder (= optische Schnitte) von Fluoreszenzpräparaten
zu
erstellen.
Diese
Fluoreszenzmethoden einen erhöhten Kontrast und eine verbesserte optische Auflösung in axialer
Richtung auf. Außerdem sind optische Schnitte durch das Präparat die Voraussetzung für die
dreidimensionale Rekonstruktion von Strukturen.
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GARANTIEHINWEISE
ApoTome.2 für Axio Imager
ApoTome.2 für Axio Observer und Axiovert 200
ApoTome.2 für Axio Zoom.V16
optischen
Schnitte
weisen
423667-6044-008
im
Vergleich
zu
konventionellen
ApoTome.2
Auflicht-
09/2017