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Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber, um Betriebsanweisungen
aufgrund nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz zu ergänzen, einschließlich der Informationen zu Aufsichts-
und Meldepflichten zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten,
zum Beispiel bezüglich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Bedienerpersonal. Neben der Betriebsanleitung und den im
Nutzungsland sowie an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Richtlinien für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu
beachten.
Der Betreiber darf ohne Genehmigung des Herstellers keine
Veränderungen sowie An- und Umbauten am Produkt vornehmen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können! Zur Verwendung kommende
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer
gewährleistet.
Es ist nur geschultes oder unterwiesenes Bedienpersonal für die
Bedienung, Wartung und den Transport des Produkts einzusetzen. Die
Zuständigkeiten des Bedienpersonals für die Bedienung, Wartung und
den Transport sind klar festzulegen.
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