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NORAUTO MOVING BASE Manual De Instrucciones página 5

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Fahrzeugen nicht öffnen lässt.
19.
Mit diesem Fahrradträger darf die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden!
WARTUNG DES FAHRRADTRÄGERS:
- Zum Reinigen des Fahrradträgers keine chemischen oder aggressiven Produkte verwenden.
- Ersetzen Sie alle defekten Teile durch identische. Verwenden Sie den Fahrradträger nicht vor einer vollständigen Reparatur.
- Nehmen Sie den Fahrradträger vor Befahren einer Autowaschanlage ab.
- Bewahren Sie Ihren Fahrradträger nach jeder Verwendung sorgfältig zusammen mit der Montageanleitung auf.
- Befestigung des Hecktragesystems Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen. Er ist
auch für die Ladung verantwortlich.
- HINWEIS: Die Fahrzeugherstellerangaben über die zulässige hintere Achslast sind unbedingt zu beachten!
- HINWEIS: Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und der Energieeinsparung sollten diese Heckträgersysteme bei
Nichtbenutzung vom Fahrzeug abgenommen werden.
FAHRVERHALTEN
Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Vergleich zur Serie eingeschränkt, so dass das Fahrzeug
bei Fahrbahnunebenheiten früher aufsetzen kann. Zusätzlich sollte dem durch das Hecktragesystem und die Ladung verursachten,
veränderten Fahr- und Bremsverhalten durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen werden.
SICHTBEEINTRÄCHTIGUNG NACH HINTEN
Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am Fahrzeug geeignete Rückspiegel (z.B. rechter Außenspiegel oder Anhängerrückspiegel) zu
montieren.
- Wiederholung des amtlichen Kennzeichens am Hecktragesystem.
RÜCKWÄRTIGE BELEUCHTUNGSEINRICHTUNGEN
Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs werden durch das Hecktragesystem teilweise verdeckt. Das Hecktragesystem
ist daher mit eigener Beleuchtung und eigenem Wiederholungsschild des amtlichen PKW- Kennzeichen zu versehen. Der Umfang der
Leuchtenwiederholung hängt vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.
1.
An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer des
Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein. Die Verwendung einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
2.
An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muß auch der Rückfahrscheinwerfer am
Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung einer 7-poligen Steckdose ist möglich bei Verzicht auf Dauerplus (Klemme
54g).
3.
An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1991 sind alle serienmäßigen rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des
Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu wiederholen. Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems müssen
betriebsfertig sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer Steckdose mit Abschaltkontakt ist zu gewährleisten, dass sich die
Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig bei Benutzung des Hecktragesystems selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des Steckers
wieder einschalten läßt (13-polige Steckdose).
4.
Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998 erteilt wurde, dürfen Ladungsträger
oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte muß rechts und links
-ausgehend von der Fahrzeuglängsachse- in einem Horizontalwinkel von 10 °, nach oben -ausgehend von der Leuchtenoberkante- in
einem Vertikalwinkel von 10 ° und nach unten - ausgehend von der Leuchtenunterkante- in einem Vertikalwinkel von 5 ° sichtbar sein.
Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte auch am Hecktragesystem zu
wiederholen.
KENNTLICHMACHUNG DER LADUNG
Ragt die Ladung mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten des
Hecktragesystems hinaus, so ist sie, wenn erforderlich, kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und
höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
- Reinigen Sie den Fahrradträger nach jedem Gebrauch, wobei Sie besonders auf die verschiebbaren Teile achten sollten.
ES
Las instrucciones de seguridad y montaje deben leerse de forma obligatoria y deben ser respetadas en detalle antes de utilizar el porta
bicicletas.
Deben ser conservadas para futuros usos y para una utilización segura.
El no respetar las instrucciones de seguridad, de montaje y de mantenimiento supondrá la invalidación de la garantía.
La plataforma multi funcional que acaba de adquirir está destinada a ser utilizada con otros kits modulares Norauto no proporcionados
como:
El kit maletero rígido plegable (ver final del folleto explicativo)
El adaptador de 3 bicicletas (ver final del folleto explicativo)
Esta desaconsejado utilizar la plataforma multi funcional sola (sin añadir un kit).
Atención : El no respetar las instrucciones de montaje puede ocasionar daños importantes al vehículo, además de poner en peligro su
seguridad y la de los otros, declinando el fabricante toda responsabilidad.
INFORMACIONES SOBRE LA SEGURIDAD EN CIRCULACIÓN :
- Cualquiera que sea el país donde se utilice el porta biciletas, se debe circular respetando el código de circulación. No circular con el
porta biciletas sin bicicletas.
- La placa de matrícula y las luces de señalización deben ser siempre visibles. Se debe comprobar que la carga del portabiciletas no las
tapa parcial o totalmente, si es necesario se debe colocar una placa de matrícula y de luces suplementaria.
- No circule nunca fuera de la red de carreteras asfaltadas siempre que las bicicletas estén instaladas sobre el porta bicicletas
MANUAL DE USUARIO
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