ENTSORGUNG VON ELEKTROGERÄTEN
(FORTSETZUNG)
RECYCLING DES PRODUKTS
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Sie leisten einen positiven Beitrag für den Schutz der Umwelt und die Gesundheit des
Menschen, wenn Sie dieses Gerät einer gesonderten Abfallsammlung zuführen. Im
unsortierten Siedlungsmüll könnte ein solches Gerät durch unsachgemäße Entsorgung
negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Einzelheiten zu Behandlung, Verwertung und Recycling des Produktes erhalten Sie bei Ihrer
Gemeindeverwaltung, Ihrem Abfallunternehmen oder dem Händler, bei dem Sie das Produkt
gekauft haben.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION
Dieses Gerät wurde in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen der folgenden EG-
Richtlinien konzipiert, konstruiert und verteilt: 2014/35/EU, 2014/30/EU und 2011/65/EU
(RoHS-Richtlinie) und folgende Änderungen.
KITCHENAID GARANTIE ("GARANTIE")
BEDINGUNGEN
für Deutschland - Belgien - die Schweiz - Österreich - Luxemburg
FÜR DEUTSCHLAND - ÖSTERREICH - LUXEMBURG:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. Nijverheidslaan 3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever,
Belgien ("Garantiegeber") eine Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
FÜR BELGIEN:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. BUIV, Nijverheidslaan 3, Box 5, 1853 Strombeek-
Bever, Belgien, USt-IdNr.: BE 0441.626.053 RPR Brüssel („Garantiegeber") eine Garantie gemäß den nachstehenden
Bedingungen.
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein. Insbesondere profitieren Sie als Verbraucher rechtmäßig von einer
zweijährigen gesetzlichen Konformitätsgarantie gegenüber dem Verkäufer, wie sie in der nationalen Gesetzgebung für den
Verkauf von Konsumgütern festgelegt ist (Artikel 1649bis bis 1649octies des belgischen Code Civil), sowie von der
gesetzlichen Garantie in Bezug auf versteckte Mängel (Artikel 1641 bis 1649 des belgischen Code Civil).
FÜR DIE SCHWEIZ:
Dem Endkunden, der zugleich Verbraucher ist, gewährt die KitchenAid Europa, Inc. Nijverheidslaan 3, Box 5, 1853 Strombeek-Bever,
Belgien („Garantiegeber") eine Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Die Garantie gilt zusätzlich zu den dem Endkunden gegen den Verkäufer des Produktes zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsrechten, die in bestimmten Fällen weiter gefasst sein können als die hier aufgeführten Rechte, und schränkt
diese nicht ein.
1. UMFANG DER GARANTIE UND GARANTIEBEDINGUNGEN
a) Der Garantiegeber gewährt die Garantie für die unter 1.b) genannten Produkte, die ein Verbraucher von einem Händler oder
einem Unternehmen der KitchenAid Gruppe innerhalb der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in Moldau, Montenegro,
Russland, Schweiz oder der Türkei gekauft hat.
b) NUR FÜR LUXEMBURG: Die Garantie gilt nur insoweit, als sich das Produkt, für das die Dienstleistungen im Rahmen der
Garantie angefordert werden, in einem der unter Artikel 1.a) oben aufgeführten Länder befindet.
c) Die Garantiefrist hängt von dem jeweiligen Produkt ab und ist wie folgt:
Zwei Jahre Komplettgarantie ab dem Kaufdatum.
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