a)
Die Bedienung des Gerätes vom Personal, das übermüdetet, krank, unter
Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist, die seine Fähigkeiten zur
Bedienung des Gerätes bedeutend einschränken, ist verboten.
b)
Das Gerät kann von körperlich gesunden, zur Bedienung fähigen und
entsprechend
Bedienungsanleitung zur Kenntnis genommen haben und im Bereich der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes entsprechend belehrt werden.
c)
Man soll aufmerksam sein und bei der Arbeit mit dem Gerät den gesunden
Menschenverstand folgen. Jede Ablenkung kann zu einer schwerwiegenden
Körperverletzung führen.
d)
Man soll seine eigenen Eigenschaften nicht überschätzen. Bei der Arbeit soll
auf das Gleichgewicht des Körpers geachtet werden. Das ermöglicht die
bessere Kontrolle des Gerätes in einer unerwarteten Situation.
e)
Das Gerät ist kein Spielzeug. Die Kinder dürfen mit dem Gerät nicht spielen.
2.3.
Sichere Nutzung des Gerätes
a)
Die bereits nicht verwendeten Geräte sollen außerhalb der Reichweite von
Kindern sowie Personen, die das Gerät bzw. diese Bedienungsanleitung nicht
kennen, aufbewahrt werden. In den Händen von unerfahrenen Benutzers
können die Geräte gefährlich sein.
b)
Mit der Reparatur und Wartung der Geräte soll das qualifizierte Personal,
ausschließlich unter Verwendung von originellen Ersatzteilen beauftragt
werden. Dadurch wird die Betriebssicherheit gewährleistet.
c)
Zwecks Gewährleistung der geplanten betrieblichen Integrität dürfen die
werkseitig montierten Abdeckungen und Schrauben nicht entfernt werden.
d)
Das Gerät soll regelmäßig gereinigt werden, um bleibende Ablagerungen zu
vermeiden.
e)
Es ist untersagt, in die Konstruktion des Gerätes zwecks Änderung seiner
Parameter oder Struktur einzugreifen.
f)
Die Geräte weit von Wärmequellen und Wärme aufbewahren.
geschulten
Personen
bedient
werden,
die
diese