DEUTSCH
GEBRAUCH VON DROHNEN
Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Sicherheit von Personen und anderer
Luftfahrzeuge zu gewährleisten.
1. ICH FLIEGE NICHT ÜBER PERSONEN
Beim Gebrauch meiner Drohne achte ich darauf, in der Nähe befindliche
Personen und Fahrzeuge nicht zu gefährden. Ich überfliege sie nicht und
halte einen Mindestsicherheitsabstand ein. Ich halte mich von
Menschenansammlungen fern.
2. . ICH HALTE DIE MAXIMAL ZULÄSSIGE FLUGHÖHE EIN
Ich halte diese maximalen Flughöhen grundsätzlich ein, um das Risiko von
Kollisionen meiner Drohne mit einem Luftfahrzeug zu begrenzen.
Grundsätzlich unternehme ich keinen Flug oder breche einen laufenden
Flug ab, wenn ein Luftfahrzeug in der Nähe ist.
3. ICH HALTE IMMER SICHTKONTAKT ZU MEINER DROHNE UND
ICH BENUTZE SIE NUR TAGSÜBER
Ich fliege meine Drohne in Sichtweite, sodass der Sichtkontakt mit bloßem
Auge problemlos gegeben ist und behalte sie jederzeit im Blickfeld.
Immersive Flüge (mit FPV-Brille) und der Gebrauch von Begleitdrohnen
sind unter bestimmten Bedingungen möglich, erfordern jedoch die
Beteiligung einer zweiten Person, um die Sicherheit zu gewährleisten. Um
die Sicherheit von in geringer Flughöhe fliegenden Luftfahrzeugen wie
Helikoptern
in
Noteinsätzen
zu
gewährleisten
verbietet
die
Drohnenverordnung den Gebrauch von Drohnen in der Nacht, selbst
wenn diese mit Leuchtvorrichtungen ausgestattet sind.
4. ICH FLIEGE MEINE DROHNE NICHT ÜBER ÖFFENTLICHE PLÄTZE
IN BALLUNGSGEBIETEN
In Ballungsräumen ist das Überfliegen meines eigenen privaten Bereichs
mit einer kleinen Drohne möglich, sofern keine anderen Personen
anwesend sind und unter dem Vorbehalt, eine an die unmittelbare
Umgebung (Gebäude, Bäume...) angepasste Höchstgeschwindigkeit und
maximale Höhe einzuhalten, die eine Begrenzung der Gefahren im Falle
eines Kontrollverlusts gewährleistet. Ich benutze die Drohne nicht über
öffentlichen Räumen.
5. ICH BENUTZE MEINE DROHNE NICHT IN DER NÄHE VON
FLUGHÄFEN ODER FLUGPLÄTZEN
Ich benutze meine Drohne nicht in der Nähe von Fluggeländen jeglicher
Art, auf denen Flugzeuge, Helikopter, Gleitflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge
etc. landen oder vorhanden sein könnten. Grundsätzlich sind
Mindestentfernungen einzuhalten, die für größere Flugplätze 10 Km
betragen können.
6. ICH FLIEGE NICHT ÜBER SENSIBLE GEBIETE
Das Überfliegen bestimmter sensibler oder geschützter Bereiche und
ihrer Umgebung ist verboten. Solche Bereiche sind zum Beispiel
Atomkraftwerke, Militärgelände, historische Bauwerke und Denkmäler
oder Naturschutzgebiete und Regionalparks. Ich informiere mich vor dem
Flug über das Vorhandensein derartiger Bereiche.
7. ICH
RESPEKTIERE
DIE
PRIVATSPHÄRE
ANDERER,
ICH
VERÖFFENTLICHE MEINE LUFTBILDAUFNAHMEN ODER -VIDEOS
NICHT OHNE DIE ZUSTIMMUNG DER BETROFFENEN PERSONEN
UND ICH VERWENDE SIE NICHT ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN
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