Anweisungen für die Entsorgung der Kaffeemaschine am Ende
ihrer Nutzungszeit
Dieses Produkt entspricht den EU-Richtlinien 2002/96/EG.
Das Symbol
auf dem Gerät oder auf der Verpackung bedeu-
tet, dass das Gerät am Ende seiner Nutzungsdauer nicht wie allge-
meiner Haushaltsmüll behandelt werden darf, sondern in eines der von
der Gemeindeverwaltung bereitgestellten Zentren für getrennte Abfal-
lsammlung für elektrische und elektronische Geräte gebracht werden
muss.
Andernfalls kann es beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Geräts
dem Verkäufer ausgehändigt werden.
Der Benutzer ist für die Ablieferung des Geräts am Ende seiner Nut-
zungsdauer bei den entsprechenden Strukturen verantwortlich. Die Ni-
chterfüllung dieser Verpflichtung wird entsprechend den geltenden
Abfallgesetzen bestraft.
Die angemessene getrennte Abfallsammlung für die spätere Weiterlei-
tung des außer Betrieb genommenen Geräts zur mit der Umwelt zu ve-
reinbarenden Wiederverwertung, Aufbereitung und Entsorgung trägt
dazu bei, eventuelle negative Auswirkungen auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit zu vermeiden und fördert die Wiederverwer-
tung der Werkstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt.
Für genauere Informationen hinsichtlich der verfügbaren Abfallsam-
melsysteme wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallentsorgun-
gsstelle oder an das Geschäft, in dem Sie das Gerät gekauft haben.
Der Hersteller und/oder der Importeur kommen ihren Verpflichtungen
für die mit der Umwelt zu vereinbarende Wiederverwertung, Aufberei-
tung und Entsorgung sowohl individuell als auch durch die Teilnahme
an gemeinschaftlichen Systemen nach.
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