D E U T S C H
Vorsicht! Schäden durch aggressive Chemikalien.
Aggressive Chemikalien können die Heißluftbürste und
das Zubehör schädigen.
f Verwenden Sie keine Lösungs- oder Scheuer-
mittel.
f Wischen Sie die Heißluftbürste nur mit einem weichen, eventu-
ell leicht feuchten Tuch ab.
f Reinigen Sie regelmäßig die Lufteintrittsöffnung mit einer
de
trockenen Bürste.
f Nehmen Sie die Thermorundbürsten ab. Reinigen Sie die Bürs-
en
ten von Gel- und Sprayrückständen mit warmem Seifenwasser.
Lassen Sie danach die Thermorundbürsten trocknen.
fr
it
Problembehebung
es
Heißluftbürste funktioniert nicht
Ursache: Der Überhitzungsschutz ist aktiv.
pt
f Lassen Sie die Heißluftbürste abkühlen.
f Reinigen Sie die Lufteintrittsöffnung.
nl
Ursache: Defekte Stromversorgung.
da
f Überzeugen Sie sich von der einwandfreien Kontaktierung
zwischen Netzstecker und Steckdose. Überprüfen Sie das
sv
Netzkabel auf eventuelle Beschädigungen.
no
Wenn Sie das Problem mit diesen Hinweisen nicht beheben
können, wenden Sie sich an unsere Servicecenter. Versuchen Sie
fi
keinesfalls die Heißluftbürste selbst zu reparieren!
tr
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8
ar
Entsorgung
Vorsicht! Umweltschäden bei falscher Entsorgung.
f Die ordnungsgemäße Entsorgung dient dem
Umweltschutz und verhindert mögliche schädliche
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Beachten Sie im Falle der Entsorgung des Geräts die jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften.
Information zur Entsorgung von elektrischen und elektroni-
schen Geräten in der Europäischen Union:
Innerhalb der Europäischen Union wird für elektrisch
betriebene Geräte die Entsorgung durch nationale Rege-
lungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2012/19/
EU über Elek tronik-Altgeräte (WEEE) basieren. Danach
darf das Gerät nicht mehr mit dem kommunalen Müll
oder Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät wird bei
den kommunalen Sammelstellen bzw. Wertstoffhöfen
kostenlos entgegengenommen. Die Produktverpackung
besteht aus recyclingfähigen Materialien. Entsorgen Sie
diese umweltgerecht und führen diese der Wiederver-
wertung zu.
Für Deutschland gilt:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rück-
nahmestellen unentgeltlich abgeben.