Wichtige Hinweise zu Sicherheit
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und Umwelt
Kochen Sie das Essen nicht direkt
•
auf der Glasschale. Legen Sie die
Lebensmittel in/auf geeignete Kü-
chenutensilien, bevor Sie sie in den
Ofen stellen.
Metallische Behälter für Lebens-
•
mittel und Getränke sind während
des Mikrowellenkochens nicht er-
laubt. Andernfalls kann es zu Fun-
kenbildung kommen.
Dieses Produkt ist nicht für den
•
Einbau vorgesehen. Stellen Sie das
Produkt während des Gebrauchs
nicht in einen Schrank oder eine
Kiste.
1.2 Ihre Pflichten als
Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektri-
sche und elektronische Altgeräte
(WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern ge-
kennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann
z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Mikrowellengerät / Bedienungsanleitung
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dau-
erhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
insbesondere
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