Sollten Zweifel hinsichtlich des sicheren Zustandes des Systems oder den Bestandteilen
auftreten, sind diese sofort der Benutzung zu entziehen.
Beschädigte Geräte, Auffanggurte und Seile dürfen nicht verwendet werden.
Durch Absturz beanspruchte Systeme sind ebenfalls dem Gebrauch zu entziehen und dem
Hersteller zur Wartung und erneuten Prüfung zurückzusenden.
Die Sicherheit des Benutzers ist von der Wirksamkeit und der Haltbarkeit der Ausrüstung
abhängig. Hierfür ist die regelmäßige Überprüfung eine zwingende Notwendigkeit. Die
regelmäßigen Überprüfungen dürfen nur durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person unter genauer Beachtung der Anleitung des Herstellers für regelmäßige
Überprüfung durchgeführt werden. Die Produktkennzeichnung muß immer lesbar sein.
Nach einem Rettungseinsatz Prüfung durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person vornehmen lassen.
Mindestens einmal im Jahr Prüfung durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller
autorisierte Person vornehmen lassen, auch wenn kein Einsatz des Abseilgerätes erfolgte.
Achtung:
Keine Veränderungen am Produkt vornehmen!
Das Austauschen von Bestandteilen des Systems ist nicht erlaubt.
4. Benutzung
Der Anwender muss diese Gebrauchsanleitung vor der Anwendung vollständig gelesen und
verstanden haben.
Es ist zwingend notwendig, dass vor der Nutzung des Rettungsgerätes ein Rettungsplan erstellt
und implementiert wird.
Im Bremsdeckel des Abseilgerätes RG11 befindet sich eine Lüftungsöffnung. Diese ist mit einem
Aufkleber verschlossen. Vor Benutzung des Abseilgerätes RG11 ist dieser Aufkleber zu
entfernen.
4.1 Abseilen der zu rettenden Person
Das Abseilgerät RG11, RG11/A, RG11/DA darf nur von Personen benutzt werde, die in der
sicheren Benutzung unterwiesen sind und die entsprechenden Kenntnisse haben.
Achtung:
Seile beim Abfahren nicht über scharfe Kanten laufen lassen.
Seile
extremen Temperaturen oder anderen zerstörenden oder beschädigenden
Gefahren schützen.
Das Abseilen kann im Pendelbetrieb in beide Richtungen erfolgen.
Abseilgerät mit Abfahrseil so weit aus dem Kunststoffbeutel herausziehen, dass der
Karabinerhaken der sich am Abseilgerät befindet, an einem Anschlagpunkt entsprechend der
lokalen oder nationalen Vorschriften eingehakt werden kann. (siehe Bild 1) Der Anschlagpunkt
muß oberhalb des Benutzers liegen und eine Mindestbelastbarkeit von 10 kN nach EN 795 oder
eine Festigkeit entsprechend der lokalen/nationalen Vorschriften gewährleisten. Es ist darauf zu
achten, dass keine Hindernisse den Abseilvorgang beeinträchtigen.
Den Karabinerhaken vom oben befindlichen Abfahrseilende in den Befestigungspunkt des
Rettungsgurtes EN 1497 / ANSI Z359.4 oder die Auffangöse des Auffanggurtes EN 361 / ANSI
Z359.1 einhaken und sichern. (siehe Bild 2)
Die bildliche Darstellung zeigt die Anwendung mit dem Mittelmann-Rettungsgurt SG16.
Bei Verwendung eines anderen Rettungs- oder Auffanggurtes ist die jeweilige Gebrauchs-
anleitung zu beachten.
Kunststoffbeutel mit dem restlichen Abfahrseil nach unten werfen. Seil muß schlingenfrei
hängen und bis zum tiefer gelegenen Abseilort reichen. (siehe Bild 3)
Achtung:
Bereits bei den Vorbereitungen zum Abseilen auf eine entsprechende
Sicherung gegen Absturz achten!
Am Abfahrseil befindet sich an beiden Seilenden je ein Karabinerhaken. Das Abfahrseil läuft über
eine Seilscheibe. Wenn sich das eine Seilende mit Karabinerhaken am oberen Abseilort befindet,
muß sich das andere Seilende mit Karabinerhaken am unteren Abseilort befinden.
Die erste Person den am Abfahrseil befindlichen Rettungsgurt anlegen.(siehe Bild 4 und 5)
Gebrauchsanleitung Rettungs- bzw. Auffanggurt beachten.
vor
scharfkantigen
Gegenständen,
Schweißfunken,
Chemikalien,